Hallo,
ich habe mal da ein Problem und hoffe, dass mir hier jemand einen Rat geben kann.
Und zwar:
Ende November 2008 habe ich meine Betriebskostenabrechnung von 2007 erhalten. Habe dem Vermieter eine Anerkenntnung der Abrechnung und der Bitte um eine Ratenzahlungsvereinbarung zugesandt. Von dem Vermieter kam keine Antwort. Ende 2009 habe ich dann die Betriebskostenabrechnung von 2008 und nochmals aufgelistet von 2007 erhalten. Habe aber nicht darauf reagiert. (das Mietverhältnis endete am 31.1.2008). Jetzt habe ich am 22.12.2011 ein Schreiben von einer Anwaltskanzlei bekommen, dass noch Forderungen offen stehen und ich bis zum 27.12.2011 zeit habe, diese anzuerkennen und eine Ratenzahlungsvereinbarung zu unterbreiten oder die Kanzlei diese rechtshängig macht. Am 2.1.2012 - auf dem Schreiben von mir steht der 27.12.2011 - habe ich auf dieses Schreiben reagiert, dass ich die Forderung anerkenne und nach einer monatlichen Ratenzahlung gebeten habe. Am 04.01.2012 erhielt ich dann ein Schreiben von der Kanzlei, dass diese meine Ratenzahlung akzeptieren. Zudem steht in dem Brief geschrieben, dass bereits Klage erhoben wurde und die Kanzlei mich darum bittet, kurzfristig ein Verzicht auf die Einrede der Verjährung zu schreiben, damit sie die Zahlungsklage zurücknehmen können. Des weiteren will die Kanzlei, dass ich zusätzlich einen Betrag in Höhe von knapp 170 Euro für die angefallen Kosten, im Falle einer kurzfristigen Klagerücknahme, bezahle.
Zudem muss ich sagen, dass ich in der Wohnung nicht alleine gewohnt hatte - Wohngemeinschaft. Wir standen beide im Mietvertrag, aber nur ich werde angeschrieben. Außerdem habe ich vom Vermieter nur die Betriebskostenabrechnungen erhalten. Bis heute erhielt ich von denen weder eine Ratenzahlungsvereinbarung zu der NK von 2007 noch irgendwelche Mahnungen. Auch habe ich keine Klageschrift bekommen.
Nun meine Frage/n:
- was hat das mit der Einrede auf Verzicht der Verjährung zu tun?
- Kann die Forderung verjährt sein, da diese die post erst am 03.1. erhalten haben (abgesandt am 02.01.), aber auf dem Schreiben das Datum vom 27.12 steht?
- Oder verlängert sich die Verjährung von 2007, da auf der NK von 2008 nochmals der Posten des NK von 2007 steht??
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Ich hoffe, hier kann mir jemand schnell helfen, bzw. hilfreiche Tipps geben.
Dankeschöööön