Hallo Berny,
recht herzlichen Dank für die schnelle Antwort. Irgendwie konnte ich das schon ahnen, dass es zivilrechtlich ist. Hab mich jetzt auch mal ein bisschen mit den Gesetzen rumgeschlagen. :eek:
Also, mit der BK von 2008 verlängert sich nicht (also, wird nicht gehemmt bzw. neu angefangen) die Verjährung der BK von 2007 - nur durch anerkenntnis beginnt sie neu und diese tat ich ja nach der Verjährung, da du ja auch meintest, dass es ausschlaggebend ist, wann der Brief dort ankommt. Rein theoretisch wäre die BK von 2007 zum 31.12. verjährt. Nur durch Erhebung der Klage wird die Verjährung gehemmt. Nun bin ich mir unsicher, ob die Klage eingereicht haben und wenn ja wann - da diese mir ja im Brief eine Frist gesetzt hatten und ich diese nicht eingehalten habe. Oder ob Sie mir nur Angst machen wollen und darauf hoffen, dass ich diese Verzicht auf die Einrede der Verjährung unterzeichne, da der 27.12. doch recht kurzfristig ist mit der Klage - Besonderheit ist in 167 ZPO irgendwie geregelt. Naja, mal schauen. Am Montag will mal meine ehemalige Mitbewohnerin mit einem Anwalt sprechen und hofft, dass sie ihr da eine Auskunft geben kann.
Gut zu wissen, dass der Vermieter "wählen" kann. ;)Ärgerlich, dass es mich erwischt hat. ![]()
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"Auch dies ist Bürgerliches, kein Mietrecht. Du wirst nun wohl feststellen müssen, dass Ignorieren von Forderungen letzten Endes seinen Preis hat... Manchmal kann's ja auch "gut" (für den Zahlungspflichtigen) gehen.."
:(:( Ich weiß. Bin auch überhaupt nicht der Typ dafür. Aber wenn man in der Wohnung nicht mehr wohnt und dann auch keine weiteren Schreiben mehr von denen erhält, dann verfliegt das irgendwie aus dem Kopf.
und dann kam das Schreiben von der Kanzlei und da war es wieder da - ups, da war ja noch was.
Hab aber auch gelesen, dass das BGH in einem Urteil urteilte, dass wenn der Vermieter seine Forderung zwischenzeitlich nicht abmahnt, kann der Mieter davon ausgehen, dass dieser kein Interesse mehr an der Forderung hat. So ist die Forderung auch verwirkt, wenn der Vermieter Jahre später Klage erhebt.