Renovierung bei auszug mit extra vertrag

  • Guten Tag alle zusammen,
    ich hätte folgende Frage:

    jemand hat bis zum Mietende 15 Monate in einer Mietwohnung gewohnt.
    Das Paar waren noch jung (18 Jahre) und hat beim Abschluss des Mietvertrages unterschrieben, dass es die Wohnung in renoviertem und dekoriertem Zustand erhalten hat, was aber nicht stimmte (dafür hat es auch genug zeugen)

    Zusätzlich hat der Vermieter dem Paar bei eine Übergabeerklärung geschrieben:

    "
    Hiermit erklären wir, (name A und B) wohnhaft in XXXX
    dass die Wohnung Nr. XXX von den Vorvermietern XXX in Gegenwart vom Eigentümer XXX
    mit folgenden Mängeln übergeben worden ist:

    1 Fliese kaputt, Sockelleisten voller Farbe, steckdosen überstrichen, 2 Räume 2-farbig mit bordüre ... etc

    Weitere Mängel sind in der Wohnung nicht vorhanden und soweit nicht oben angegeben befindet sich die Wohnung in einem einwandfrei dekoriert und renoviertem Zustand.

    Die rechts unterzeichneten neuen Mieter wollen die vorgenannten Mängel selber Fachgerecht beheben. Zum Ausgleich hierfür erhalten sie vom Eigentümer einen Betrag von 150€.
    Mit Zahlung dieses Betrags erklären sich die neuen Mieter so gestellt, als hätten sie die Wohnung mängelfrei erhalten.
    "

    Ok, das junge Pärchen hat damals nicht ganz verstanden was er damit bewirken wollte und hat es einfach unterschrieben.
    Nun liess sich die Bordüre aber nicht lösen, und nun verlangt der Vermieter, dass das Pärchen beide Räume neu tapezieren und streicht!

    Ist es irgendwie möglich, dass der Vertrag ungültig ist?
    Die Mieter fühlen sich von dem Vermieter "abgezogen",
    da Sie immer pünktlich ihre volle miete bezahlt haben und die Wohnung nicht übermäßig abgenutzt haben.

    Die Wohnung befindet sich nun in einem besseren Zustand als vorher, aber er beharrt auf diesen vertrag, dass die Mieter ihn ausführen sollen, was Sie aber alleine finanziell gesehen NICHT schaffen, da Sie nichtmal die neue günstigere Wohnung komplett renovieren konnten.

    was kann passieren, wenn Sie diesen Vertrag nicht erfüllen und nicht alles neu tapezieren?

    Leider können Sie sich keinen Anwalt leisten und haben auch keine Mietrechtschutzversicherung :(


    VIEEEELEN DANK für das Durchlesen!!!!!
    Hoffentlich kann uns da irgendjemand bei der Frage helfen, wäre sehr nett ...
    Hoffe auf baldige Antwort,
    mfg HiTex

    Edit:
    Schönheitsreparaturklausel:

    Der Verpflichtete hat die Schönheitsreparaturen innerhalb der Wohnung regelmäßig und fachgerecht vornehmen zu lassen. die Schönheitsreperaturen umfassen insbesondere Anstrich der
    (heizkörper....Wände....Fußböden...)
    Während der Dauer des Mietverhältnisses hat der Mieter die Schönheitsreperaturen in der Regel nach Ablauf
    folgender zeiträume ausführen ZU LASSEN(!)
    -Küche,bad 3 Jahre
    -Wohnräume,Flur 5 Jahre
    -Sonstige nebenräume 7 Jahre

    Endet das Mietverhältnis vor Eintritt der verpflichtung zur Durchführung von Schönheitsreperaturen,
    so ist der Mieter im allgemeinem und soweit erforderlich verpflichtet, angemessen die anteiligen Kosten für die Schönheitsreperaturen aufgrund eines Kostenvoranschlages eines vom VERMIETER auszuwählenden Malerfachbetriebes an den Vermieter nach folgender Maßgabe zu zahlen:

    Wenn die Schönheitsreperaturen seit beginn des Mietverhältnisses oder seit einer späteren Vornahme länger zurückliegen als

    ....BLABLA da stehen die fristen mit prozenten...^^

    Läßt in besonderen Fällen der Zustand der Wohnung eine verlängerung der vereinbarten (Vornahme-) Fristen zu, so sind die vorstehenden Quoten (anteilige Kosten) nach billigem Ermessen angemessen zu verringern. (?????)
    Weist der Mieter binnen 2 wochen nach Zugang des Kostenvoranschlages des vom Vermieter ausgesuchten Malerfachbetriebes durch Vorlage eines Kostenvoranschlages eines anderen malerfachbetirbes für die gleichen Arbeiten einen geringeren Kostenaufwand nach, so ist dieser maßgebend, es sei denn dass der Handwerker die Durchführung dieser Arbeiten ablehnt.

    Der Mieter kann sich von dieser Verpflichtung zur Tragung der anteiligen Kosten befreien, indem er vor Ende des Mietverhältnisses die Schönheitsreperaturen in fachmännischer Qualität selbst durchführt.
    Unberührt von dieser Regelung bleiben etwa weitergehende Ansprüche des Vermieters wegen Verzugsschadens.


    so GROOOOOßES SORRY dass es so lange ist :(((
    und SEEEEEEEHR VIELEN Dank an die netten Menschen, die sich die Sache durchgelesen haben.
    Wenn ich großes Glück habe, ist ja ein Anwalt dabei der sich mit sowas besonders gut auskennt =))

    Mit freundlichen Grüßen,
    HiTex

    Einmal editiert, zuletzt von hitex (8. Februar 2010 um 02:19)

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