Dickes Problem!

  • Hallo.

    Tja, ich hab ein ziemlich dickes Problem. Ich bin vor 1 Woche in eine Wohnung eingezogen, in der die Vormieter stark geraucht haben. Bei der Besichtigung hat man das gar nicht so gemerkt (wurde wohl davor gut gelüftet), ein bisschen ja. Aber jetzt nicht so stark. Jetzt ist es eben so, dass die wirklich jeden Tag Schachteln geraucht haben. Alle meine Kleider stinken nach Rauch. Meine Möbel haben den Geruch inzwischen auch schon angenommen. Und ich würde sagen, so wahnsinnig gesund ist das sicher auch nicht. Ich hab mich eigentlich schon dazu entschieden wieder auszuziehen, denn ich denke, so extrem wie das ist bekommt man das auch mit viel renovieren nicht mehr raus - also vielleicht umsonst. Jetzt wollte ich fragen, ob ich da nicht die Miete verringern kann oder die Kündigungsfrist, dass ich zumindest gleich ausziehen kann, wenn ich eine Wohnung habe.

    Danke.

    Gruß Aileen

  • Kündigungsfrist beträgt auch in diesem Fall 3 Monate, also 30.04.

    Und, eine Mietminderung ist nur bei einer Verschlecherung der Mietsache möglich. Der "Mangel" war ja schon bei Unterzeichnung des Mietvertrages vorhanden und hätte auch festgestellt werden können. Mit verschnupfter Nase sollte man keine Wohnung anmieten.

  • Wenn der Geruch so intensiv ist, das alle Ihre Kleider bereits nach Rauch stinken, dann haben Sie als Nichtraucherin das auch nach intensiven Lüften bemerkt. Da habe ich erhebliche Zweifel an Ihrer Darstellung. Sei es drum. Entweder 3 Monate Kündigungsfrist oder Kniegang zum Vermieter zwecks Aufhebungsvertrag.

  • Das ist kein "dickes Problem", und die zwei Wörter als Betreff ungeeignet.
    Lies' Dich mal durch's Mieter- und Vermieterforum: Da lernst Du echte Probleme kennen...:mad:

  • Hallo Hallo081,
    diese Problematik fuer eine Mietminderung > schwer schwer vorstellbar!!
    Kuendigungsfrist weniger als drei Monate > schwer vorstellbar, da kein wirklich "wichtiger Grund."

    Tipp: Versuche Sie es mal mit einen Aufhebungsvertrag, wo Sie und der Vermieter eine kuerzere Kuendigungsfrist aushandeln.

    Hinweis: Dieser Beitrag ist keine Rechtsberatung
    D-D-I

    Hinweis: Dieser Beitrag beruft sich auf eine unverbindliche Privatmeinung, daher ist der Beitrag keine Rechtsberatung.
    Gruß Bokiwi

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