Fristen bei unterschiedlichen Abrechnungszeiträumen

  • Hallo,

    am 15.12.2011 erhielt ich die "Nebenkostenabrechnung für das Kalenderjahr 2010" (datiert auf den 12.12.2011). Jedoch enthält diese Abrechnung zwei unterschiedliche Zeiträume. Der erste Zeitraum für die allgemeinen Betriebskosten vom 01.01.2010 bis 31.12.2010 ist unstrittig. Ich frage mich jedoch, ob die Abrechnung für die verbrauchsabhängigen Nebenkosten vom 01.12.2009 bis 30.11.2010 fristgemäß erfolgt ist.

    Vielen Dank für hilfreiche Antworten!

    Danke!

    Andy

  • Ich frage mich jedoch, ob die Abrechnung für die verbrauchsabhängigen Nebenkosten vom 01.12.2009 bis 30.11.2010 fristgemäß erfolgt ist.


    Nicht Dich, sondern uns fragen, Andy.;)
    Nöö, ist nicht...

  • Hallo Berny,

    dann werde ich mir wohl mal Rechtsbeistand suchen und gegen die Abrechnung vorgehen, Sie ist nämlich nebenbei auch noch unglaublich hoch (1200€ Nachzahlung für 5 Monate (habe nur bis April in der Wohnung gewohnt und 160€ mtl. NK voraus gezahlt)).

    Grüße

    Andy

  • Zitat

    Sie ist nämlich nebenbei auch noch unglaublich hoch (1200€ Nachzahlung für 5 Monate

    Darauf erwartest du doch keine Antwort, oder traust du uns zu, dass wir deinen Mietvertrag und die Betriebskostenabrechnung kennen?

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