Hallo,
am 15.12.2011 erhielt ich die "Nebenkostenabrechnung für das Kalenderjahr 2010" (datiert auf den 12.12.2011). Jedoch enthält diese Abrechnung zwei unterschiedliche Zeiträume. Der erste Zeitraum für die allgemeinen Betriebskosten vom 01.01.2010 bis 31.12.2010 ist unstrittig. Ich frage mich jedoch, ob die Abrechnung für die verbrauchsabhängigen Nebenkosten vom 01.12.2009 bis 30.11.2010 fristgemäß erfolgt ist.
Vielen Dank für hilfreiche Antworten!
Danke!
Andy