NK von Jan-Dez, obwohl Mietverhältnis im September beendet?

  • Hellohello liebe Spezialisten,

    ich hätte eine kurze Frage bezgl. des Abrechnungszeitraums. Vorweg möchte ich anmerken, dass mein Vermieter in den 11 Jahren des Mietverhältnisses sehr fair und ehrlich war.

    Das Mietverhältnis wurde zu Ende September in bestem Einvernehmen beendet. Nun habe ich die abschließende Nebenkostenabrechnung erhalten, allerdings, und das macht mich etwas stutzig, von Jan-Dez.

    Wie gesagt, ...Vermieter bisher fair und ehrlich, deshalb die Frage: Werden Nebenkosten, wenn eine gewisse Mietdauer im laufenden Jahr überschritten ist (z.B. mehr als 6 Monate im lfd. Jahr), für den kompletten Abrechnungszeitraum in Ansatz gebracht, oder nur für die tatsächlich "gewohnten" Monate,
    also 9 von 12 Monaten?

    Vielen Dank schon mal im Voraus
    Grüße
    Beabini

  • Als Berechnungegrundlage dienen alle Kosten, welche während des Abrechnungszeitraumes aufgelaufen sind.
    Wenn Sie zum Beispiel im Abrechnungszeitraum vorzeitig das Mietverhältnis beenden, dürfen nur die Mietmonate anteilmässig herangezogen werden. Ob Sie überwiegend oder njur einen Monat gewohnt haben ist bedeutungslos.

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