Von Vermieterin verar....

  • Hallo liebe Community!

    Ich habe folgendes "Problem". Ich habe fast 2 Jahre mit Freundin und Sohn in einer Dachgeschosswohnung gewohnt, dessen Vertrag Ende Januar ausläuft. Gekündigt habe ich die Wohnung Anfang November. Da mein neuer Vermieter einer sehr begehrte Wohnung im Erdgeschoss mit Terasse zu vermieten hatte, wollte und konnte dieser natürlich keine 3 Monate auf uns warten. Das bedeutet, ich wohne seit dem 1. November in der neuen Wohnung, bezahle aber bis Ende Januar auch noch die alte Wohnung.

    Dies ist natürlich eine hohe finanzielle Belastung für mich. Ich bin junger Alleinverdiener mit Freundin und Kind. Aus diesem Grund ging ich zu meiner alten Vermieterin und erzählte ihr, dass wir umziehen wollen. Ich erklärte ihr, dass wir eine Wohnung im Erdgeschoss gefunden haben, die nah bei den Großeltern ist und einen großen Garten hat. Der neue Vermieter könne nicht so lange auf uns warten ,weil noch mehr Interessenten da wären. Ich fragte sie dann, ob sie uns während dieser 3 Monate nicht etwas entgegenkommen könne. Sie hielt mir dann eine Prädigt, wie undankbar ich doch sei. Sie hätte doch den Fußbodenbelag im Wohnzimmer nach unseren Wünschen verlegen lassen und neue Kunststofffenster einbauen lassen. Ich erklärte ihr dann, dass ihr die Fenster und der Boden ja erhalten bleiben und weiterhin eine Aufwertung für die Wohnung darstellen würden. Ich sagte ihr das ich eine Versicherung kündigen müsse, um das Geld für diese 3 Monatige Doppelbelastung stemmen zu können.

    Es war auch eine Nachbarin meiner Vermieterin bei dem Gespräch dabei. Diese Nachbarin machte einen riesen Aufstand und fragte mich, was mir denn überhaupt einfallen würde, nicht zahlen zu wollen. Ich sagte ihr, dass ich natürlich zahlen werde. Das ich eben nur auf ein entgegenkommen gehofft hatte. Am Ende sagte meine alte Vermieterin, sie würde sich die Sache überlegen und sich dann bei uns melden.

    Sie teilte mir dann einige Tage später mit, dass sie nicht bereit wäre auf Geld zu verzichten. Ich müsse einen Nachmieter finden, um aus dieser Sache rauszukommen. Ich war natürlich etwas enttäuscht, aktzeptierte es aber und versuchte einen Nachmieter zu finden. Es stellte sich dann noch raus, dass die Nachbarin unter einem Vorwand in unseren Schuppen gegangen ist um "rumzuschnüffeln". Dort waren noch ein paar gelbe Säcke die wir zwischengelagert hatten. Dies wurde dann auch als Vorwand genutzt unsere Bitte auszuschlagen. Ein starkes Stück wie ich finde.

    Es lies sich bis heute kein Nachmieter finden. Die Wohnung war bis auf einige Sachen, nach und nach von uns geräumt worden. Ich bezahlte artig meine Miete. Klar werden die meisten sagen "So ist das nun mal. Das Gesetz ist so." Unfair finde ich es trotzdem, dass man als Mieter eigentlich immer die Arschkarte hat in solchen Fällen. Deswegen hatte ich auf ein entgegenkommen gehofft, da ich sonst keine größeren Probleme mit der Vermieterin hatte und immer pünktlich meine Miete gezahlt hatte.

    Ich startete vor Weihnachten einen letzten Versuch und fragte die alte Vermieterin, ob sie uns wenigstens im Januar etwas entgegenkommen könne, da wir ja nun 2 Monate nicht mehr dort wohnen. Sie erzählte mir, was für schlechte Erfahrungen sie gemacht hatte mit meinem Vormieter. Das er ihr einen Haufen Müll hinterlassen habe. Ich sagte ihr das es bei mir soetwas nicht geben werde. Sie sagte dann, dass man über die Januar-Miete nochmal reden könne, vorrausgesetzt wir würden unsere Wohnung noch vor den Feiertagen vollständig räumen! Sie hätte auch schon einen "Gedanken" wie man das regeln könne.

    Also jeden Tag nach der Arbeit in die Wohnung. Auch über die Feiertage alles leer und sauber gemacht!

    Am 27. dann wieder zu Vermieterin. Die sagte uns dann sie hätte noch so viele Unkosten und könne auch im Januar NICHTS machen.

    Das war Verarschung aller erster Klasse und dementsprechen sauer bin ich auch. Da macht man sich wirklich tagelang Stress und Gedanken, wie man das hinbekommt über die Feiertage und wird dann so hinters Licht geführt. Das nur weil die nette Dame Angst hat, auf irgendetwas sitzen zu bleiben wie beim Vormieter. Ich fühle mich richtig veräppelt und bin unfassbar sauer. Hätte sie von Anfang an gesagt, dass nichts zu machen ist wäre das ja in Ordnung. Aber uns da über die Feiertage räumen zu lassen, mit der Hoffnung auf eine Ersparnis, finde ich eine Sauerei und ist meiner Meinung nach an Hinterlist nicht zu überbieten.

    Meine Frage : Kann ich sie auf ein entgegenkommen im Januar festnageln aufgrund ihrer Aussage und Bedingung an uns?

    Gruß Nobody

  • Kann ich sie auf ein entgegenkommen im Januar festnageln aufgrund ihrer Aussage und Bedingung an uns?


    Nein, kannst Du nicht. Vertrag ist Vertrag. Sorry.
    Bzgl. der Nachbarin, die geschnüffelt hatte: Ist der Schuppen mitgemietet? Falls ja, war das Hausfriedensbruch, ein Straftatbestand...

  • Danke Berny für deine schnelle Antwort.

    Der Schuppen steht mit im Mietvertrag. Aber wie gesagt sind sie da unter einem Vorwand rein. Sie wollte angeblich eine Leiter holen für die Vermieterin und hat die falsche Tür genommen! Ziemlich scheinheilig.

    Ich vermute auch das sie oben in der Wohnung waren. Beweisen kann ich es nicht. Ich wünschte ich hätte die Wohnung präpariert um es nachweisen zu können. Wie hätten sie sonst wissen können das die Wohnung noch nicht leer ist?

  • Zitat

    Das war Verarschung aller erster Klasse und dementsprechen sauer bin ich auch.

    Was ist daran Verarschung, wenn eine Vermieterin darauf besteht, dass der Mieter seinen Vertrag erfüllt und die vereinbarte Miete bezahlt?

    Manchmal verstehe ich die irren Ansichten von Mietern nicht, die da glauben, sich über Gesetze und Verträge hinweg setzen zu können. Dies ist ein solcher Fall.

  • Wie ich schon sagte. Es geht nicht darum das die Miete gezahlt werden muss, sondern darum das die Vermieterin ein entgegenkommen bei der Januar Miete in Aussicht stellt unter der Vorraussetzung, dass die Wohnung schon im Dezember komplett geräumt ist. Dieser Bitte konmt man dann nach und am Ende heisst es "Tut mir leid die Januar Miete muss komplett gezahlt werden.
    Da fühle ich mich verarscht. Rechtslage hin oder her. Ein bisschen Menschlichkeit hätte ich schon erwartet. Ich bin doch kein Mietnomade der seine Wohnung nur räumt webn er Mietnachlass versprochen kriegt. So komme ich mir jetzt aber vor.

  • Also mietrechtlich ist alles so, wie schon durch andere Teilnehmer erwähnt.
    Es ist schon nachvollziehbar, das Sie sich vera.... fühlen. Ich wäre es auch. Das ändert aber nichts am bestehenden Mietrecht.
    Ein Hinweis noch:
    Übergeben Sie die Wohnung mit Schlüssel erst am letzten Tag des Mietendes. Kontrollieren Sie auch wöchentlich den Leerstand. Sollte Ihre Vermieterin dennoch die Wohnung zu einem früheren Datum vermieten wollen; so machen Sie zum Tag einen Aufhebungsvertrag. So könnten Sie wenigstens noch etwas Miete sparen. Sie müssen das aber nicht tun, wenn Sie Rachegelüste spüren und der Dame eins an das Bein pinkeln wollen.

  • Das würde mir ja nur recht sein wenn sich vorzeitig noch jemand finden würde. Das mit dem ans Bein pinkeln verstehe ich nicht. Das Geld würde die Vermieterin doch so oder so bekommen. Ob nun von mir oder vom Nachmieter.
    Ich bin mal gespannt was noch so kommt. Bei so wenig kulanz würde es mich nicht wundern wenn sie noch versucht etwas von der Kaution abzuzwacken.

  • Die Redewendung an sich kenne ich schon. Nur kann ich meiner Vermieterin auf diese Art und Weise nicht ans Bein pinkeln. Sie bekommt am Ende ihr Geld so oder so.

    Der Schlüssel bleibt natürlich bis zum letzten Tag bei mir. Das wird ausgeschöpft. Weiß jemand wie lange im vorraus der Vermieter eine Wohnungsbesichtigung ankündigen muss? Oder hat er auch ohne mein Beisein die Befugnis die Wohnung besichtigen zu lassen?

  • Nobody:

    "Der Schlüssel bleibt natürlich bis zum letzten Tag bei mir."
    Du deutetest an, dass Du nicht sicher bist, ob nicht ein/e Unbefugte/r in der Wohnung war. Noch nicht auf die Idee gekommen, den Schliesszylinder (temporär) auszuwechseln?

    "Das wird ausgeschöpft."
    Also Rückgabe der Mietsache am 31.01.2012 um 18:00.

    "Weiß jemand wie lange im vorraus der Vermieter eine Wohnungsbesichtigung ankündigen muss? Oder hat er auch ohne mein Beisein die Befugnis die Wohnung besichtigen zu lassen?"
    Andersrum, für Deinen Fall: Ich halte es für sinnvoll, mit dem VM eine Vorabbesichtigung zu machen, damit Du noch Zeit hast, evtl. Beanstandungen zu beseitigen.

  • Und nimm alles auf oder mach Fotos bei / kurz vor der Übergabe. Und nimm einen Zeugen mit. Da die Vermieterin eh schon angesäuert ist, würd ich Ihr schon zutrauen dass Sie nach Dingen sucht, die sie dir ankreiden kann.

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