Mietminderung

  • hallo liebes forum,

    ich werd mal probieren mein problem zu schildern, im badezimmer befindet sich ein altest asbestrohr (es bröckelt) welches wohl nicht mehr ganz dicht ist. woran ich es merke? immer wenn der nachbar über mir sein badewasser ablässt läuft sein abwasser an meinen fliesen entlang. es riecht schon leicht vermodert und etwas schimmel hat sich auch schon gebildet. gemeldet hab ich den zustand schon und dies nicht nur ein mal. zwischendurch hat der verwalter auch mal gewechselt. jetzt zu meiner frage: kann ich die miete mindern? wenn ja hat wer eine idee wieviel %? wenn ich diesen schritt nicht gehe wird garnichts passieren.


    über eine antwort wär ich sehr erfreut

    lg toasti

  • Da liegt ein Wohnungsmangel vor. Sie sind verpflichtet das dem Eigentümer anzuzeigen. Setzen Sie ihm eine angemessene Frist und mindern Sie die Miete entsprechend. Wie und wie hoch finden Sie im Internet.

  • Zitat

    sonst wird es sicherlich schwer in einer mietmninderungstabelle etwas zu finden?!

    Und was hindert dich daran, in den Tabellen, die dir Google genannt hat, zu blättern? Wartest du vielleicht darauf, dass hier jemand für dich auf die Suche geht?

  • Hallo toasti47,

    ich würde per Einwurfeinschreiben dem Mietvertragspartner den Mangel mitteilen und um Abhilfe binnen zwei Wochen auffordern. Ausserdem auf den § 535 BGB verweisen und ferner, dass ihm dieser Mangel bereits seit - Datum - (nachweisbar?) bekannt ist. Falls er seiner Pflicht nicht nachkäme, würde ich dann die Miete mindern.

    Die Prozente sind im Moment noch nicht aktuell, sondern der VM muss erst mal nachweisbar in Verzug gesetzt werden.

    Einmal editiert, zuletzt von Berny (27. Dezember 2011 um 15:02)

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