Guten morgen,
aus unserer Betriebskostenabrechnung für 2010 haben wir eine Gutschrift von ca. 760 Euro. Ende Februar 2011 sind wir ausgezogen.
Vermieterin befürchtet nun, dass die Kosten für die Heizmonate Januar und Februar, sowie der Ablesekosten nicht ausreichend gedeckt sind und behält 200 Euro der Gutschrift ein.
Darf sie das?