Vermieter verschließt Hauszugang zur Garage

  • Hallo Erstmal.

    Ich habe folgendes Problem mit meinem Vermieter.
    Ich habe ein Wohnung mit Garage gemietet die eine normalen zugang über das Garagentor hat, als auch einen direkten zugang in den Kellergang des Hauses von wo aus in meine Wohnung gelange.Vor ein paar Tagen konnte ich über den Hauszugang nicht mehr in meine Garage gelangen weil die Feuerschutztür vom Vermieter verschlossen wurde. Er Begründet es damit das desöfteren das Garagentor nicht geschlossen wurde* in meinem fall kam das 3 mal in 2 jahren vor.

    Auf mein Einlencken hin das es sich auch um einen Fluchtweg handle blieb es dabei das er die Tür nicht aufschließen würde und nahm den Schlüssel mit.
    Meine frage daher ist. Darf er das überhaupt?

    Mit freundlichem Gruß

    Youwi

  • Apropos: Fluchtweg !

    Wie soll das wohl funktionieren, wenn die Kellertür wegen angeblichen Fluchtweges offen bleibt aber der Flüchtende dann an Ihrer verschlossenen Garagentür qualvoll verenden muß.

    Übrigens: Mit Mietrecht hat das nun aber auch garnichts zu tun.
    Dazu bemühen sie die die entsprechenden Brandschutzorgane.

  • Frage:
    so wie ich das verstehe führt der Fluchtweg aus dem Haus durch die Garage ins Freie? Dann ist die Garagentüre vermutlich auch von innen zu öffnen?
    Wenn dieser Fluchtweg tatsächlich als einer der notwendigen Fluchtwegen im Hause ist, darf die Türe in Fluchtrichtung (also von innen nach aussen) nicht verschlossen werden. Wünscht der Vermieter dass die Türe von aussen nicht zu öffnen ist, kann er nicht einfach zuschliessen, wohl aber einen entsprechenden Beschlag einbauen.
    Wenn du hier tatsächlich Bedenken wegen der Fluchtwegsituation hast, nimmst du am besten Kontakt zur örtlichen Feuerwehr auf, die rühren sich ggf. beim Vermieter (so kenn ich das auf alle Fälle).

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