Hallo Erstmal.
Ich habe folgendes Problem mit meinem Vermieter.
Ich habe ein Wohnung mit Garage gemietet die eine normalen zugang über das Garagentor hat, als auch einen direkten zugang in den Kellergang des Hauses von wo aus in meine Wohnung gelange.Vor ein paar Tagen konnte ich über den Hauszugang nicht mehr in meine Garage gelangen weil die Feuerschutztür vom Vermieter verschlossen wurde. Er Begründet es damit das desöfteren das Garagentor nicht geschlossen wurde* in meinem fall kam das 3 mal in 2 jahren vor.
Auf mein Einlencken hin das es sich auch um einen Fluchtweg handle blieb es dabei das er die Tür nicht aufschließen würde und nahm den Schlüssel mit.
Meine frage daher ist. Darf er das überhaupt?
Mit freundlichem Gruß
Youwi