Nebenkostenabrechnung (Guthaben) wurde vom Vermieter einbehalten.

  • Hallo liebes Mietrecht Forum,

    folgender Fall.
    Familie "Mustermann" zog vor über einem Jahr in eine Mietwohnung.
    Der stellv. Vorgesetzte von dem Vermieter war ein junger Mann.
    Er heißt Klaus...
    Der Mietvertrage wurde bereits vor Wohnungsübergabeunterschrieben mit der Eintragung einer KAution in höhe von 1200 €-
    Bei der Wohnungsübergabe ,wurde mit dem stellv. Vermieter & Fam. Mustermann ,mündlich festgehalten,das sie keine Kaution bezahlen brauchen.Dies sei nur Formell vom Vermieter und wäre nicht weiter ausschlaggebend.Zudem in der Wohnung noch Mängel waren die behoben werden sollten,aber bis heute nicht gemacht wurde.
    Klaus,gab Fam.Mustermann die Schlüssel..und sie durften rein.

    So.
    Jetzt 1 Jahr später,ohne irgendwelche Mahnungen ,Rechnungen oder Erinnerungen,teilte man Familie "Mustermann" mit,das die Nebenkosten ein Guthaben aufweisen von + 700 € und diese nun Einbehalten werden ,da die Kaution noch offen steht. !?:eek:

    Nun meine frage:
    Ist das Rechtlich gesehen ok?
    Oder hat man uns getäuscht?
    Wie kann man einfach so Nebenkostenabrechnungen als Vermieter einbehalten ?Ist das sein Recht?Wir hatten aber doch eine Mündliche absprache...!?Komisch das sie von Fam. Mustermann jetzt nach über 1 Jahr dennoch die Kauiton wollen....
    Was kann Famile Mustermann jetzt tun?

    PS: Klaus,wurde seit dem 01.11.2011 gekündigt und der Vermieter hat sich jetzt eine Hausverwaltung als Vertretung besorgt.

  • Zitat

    Was kann Famile Mustermann jetzt tun?


    Schnellstens das Kautionskonto auf den vereinbarten Betrag von 1.200,- Euro auffüllen.

    Auch Mängel in der Wohnung, die hoffentlich schriftlich bestätigt wurden, befreien nicht von der Zahlung einer Kaution. Das sind zwei ganz verschiedene Baustellen. Familie Mustermann könnte evtl. wegen der Mängel die Miete mindern, vorausgesetzt diese sind tatsächlich im Mietvertrag oder Protokoll notiert.

  • Eine schriftlich vereinbarte Regelung kann nicht durch eine Mündliche im Nachhinein aufgehoben werden; und schon garnicht durch einen "Vertreter". Dieser Vertreter ist nicht Ihr Vertragspartner.

    Also schnellstens Kaution bezahlen und Ihr Guthaben abfordern.
    Damit wäre alles in trockenen Tüchern.

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