Meine Mutter lebte über 34 Jahre in einem gemieteten EFH. Das Verhältnis zu den Vermeitern war immer gut. Ihr großer Fehler: Sie hat mündlich gekündigt- ich weiß , dass das rechtlich gesehen gar nicht geht, aber es ist nun mal so passiert.:( Nun nach Auszug wird meine Mutter mit diversen Geldforderungen überzogen. U.a, soll sie angeblich 2 Wasserohrbrüche verschwiegen haben.:eek: ( Wo da der Sinn stecken soll erschließt sich uns nicht ganz)und so soll sie nun den Differenzbetrag von 1300 €, den die Versicherung nicht übernommen hat, bezahlen. Das Haus und auch das Bad sind 40 Jahre alt! Andere Posten sind Neufliesung eines Kellerraumes wegen Farbflecken, Rodung des Gartens.Alles in allem soll sie über 3000 € bezahlen.
Ist sowas überhaupt rechtlich möglich? Wie kann ein RA in einem Schreiben so etwas überhaupt verlangen. Der nächste Schritt wird wohl eine Klage des Vermieters sein!?
Würdet Ihr so viel Geld bezahlen, obwohl Ihr nicht sicher seid, ob Ihr rechtlich dazu verpflichtet seid? Auf eine Klage ankommen lassen?
Ich weiß echt nicht mehr, wie wir reagieren sollen?
Was muss man nach Auszug alles zahlen??
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Enibas -
26. November 2011 um 17:36 -
Erledigt
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Fallen mir folgende Stichworte zu ein:
Was steht im Übergabeprotokoll?
Welche Vereinbarungen stehen im Mietvertrag?
Über die Kaution hinausgehende Forderungen wird der Vermieter wohl einklagen müssen mit fraglichem Ausgang.
Schadensersatz für die Rohrbrüche wäre nur dann möglich wenn diese wissentlich verschwiegen und dadurch der Schaden vergrößert wurde. Nicht wenn der Mieter es z.B. nicht gemerkt hat. Nachweis muss dann ggf. der Kläger erbringen. Interessant wäre noch warum die Versicherung nur einen Teil zahlt.
Neufliesung aufgrund Farbflecken. Sehe ich nicht gerechtfertigt nach 34 Jahren.
Rodung des Gartens. Kommt auf die Regelung im Mietvertrag an. Im Regelfall sofern nicht komplett verwildert keine Kosten die ohne weiteres der Mieter zu tragen hat.
Ohne die Details zu kennen schwer einzuschätzen.
Ich empfehle aber fachkundigen Rat, wenn schon ein Anwalt beauftragt ist mit den Forderungen sollte man sich ebenfalls einen zulegen.
Erfahrungsgemäß orientieren sich Anwälte bei der Formulierung solcher Schreiben an den Wünschen des Auftraggebers und weniger an bestehendem Recht.
Nach dem Motto versuchen kann mans ja mal.Mieterbund oder gleich Anwalt
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Ich weiß echt nicht mehr, wie wir reagieren sollen?
Hallo Enibas,
ich schliesse mich meinem Vorredner an. Der Anwalt sollte Mietrecht als Tätigkeitsschwerpunkt haben. -
Es gibt weder ein Übergabeprotokoll, noch wurde vor 34 Jahren eine Kaution bezahlt. Dementsprechend alt ist auch der Mietvertrag, in dem so gut wie gar nichts vereibart ist, nur die NK.
ZitatErfahrungsgemäß orientieren sich Anwälte bei der Formulierung solcher Schreiben an den Wünschen des Auftraggebers und weniger an bestehendem Recht.
Nach dem Motto versuchen kann mans ja mal
ja, das habe ich mir dann auch gedacht. Mieterverein hat schon auf RA-Schreiben geantwortet.
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