Hallo
Meine Vermieterin hat im mietvertrag geschrieben dass die Heizkosten nach "Kaloriemeter" abgerechnet werden. Sowie die Kosten für Wasser nach auch nach "Kaloriemeter".
Für mich würde dies heißen das die Heiz- und Warmwasserkosten zu 100% nach Verbrauch abgerechnet werden.
Nun weiß ich (nach Heizkostenverordnung) das die Heizkosten 50 zu 50 (50% der Kosten nach Verbrauch und die anderen 50% werden an Hand der Qadratmeterzahl gerechnet) Der Vermieter kann auch max 70% zu 30% abrechnen oder in einem anderen Verhältnis dazwischen.
Er hat nun in der Nebenkostenabrechnung die 50 zu 50 variante gewählt.
Jetzt meine Frage
Ist der Mietvertrag bindend? und der Vermietrer muss die Heiz- und Warmwasserkosten nur 100% nach verbrauch abrechnen?
Oder darf er in der Nebenkostenabrechnung das Verhältnis der Kostenumlage frei wählen?