Nebenkostenabrechnung - Heiz und Warmwasserkosteverteilung

  • Hallo

    Meine Vermieterin hat im mietvertrag geschrieben dass die Heizkosten nach "Kaloriemeter" abgerechnet werden. Sowie die Kosten für Wasser nach auch nach "Kaloriemeter".
    Für mich würde dies heißen das die Heiz- und Warmwasserkosten zu 100% nach Verbrauch abgerechnet werden.
    Nun weiß ich (nach Heizkostenverordnung) das die Heizkosten 50 zu 50 (50% der Kosten nach Verbrauch und die anderen 50% werden an Hand der Qadratmeterzahl gerechnet) Der Vermieter kann auch max 70% zu 30% abrechnen oder in einem anderen Verhältnis dazwischen.
    Er hat nun in der Nebenkostenabrechnung die 50 zu 50 variante gewählt.

    Jetzt meine Frage

    Ist der Mietvertrag bindend? und der Vermietrer muss die Heiz- und Warmwasserkosten nur 100% nach verbrauch abrechnen?
    Oder darf er in der Nebenkostenabrechnung das Verhältnis der Kostenumlage frei wählen?

  • MartinStade:

    "Meine Vermieterin hat im mietvertrag geschrieben dass die Heizkosten nach "Kaloriemeter" abgerechnet werden. Sowie die Kosten für Wasser nach auch nach "Kaloriemeter"."
    Nicht nach, sondern von, denn das ist ein Abrechnungsunternehmen.
    Lies' mal hier; erst das Fettgeschriebene, un dann den § 7.
    Wenn Du nicht in einem ausgesprochen Niedrigstenergiehaus wohnst, sind bei HK-Abrechnungen ab dem 1.1.09 beginnenden Zeiträumen zwingend nach 30% für Wohnungsgrösse und 70% nach Verbrauch abzurechnen. MV-Vereinbarungen (oder auch solche von WEGs) sind gegenstandslos.
    Die Abrechnungsunternehmen stellen von sich aus NICHT um, sondern warten darauf, dass deren Auftraggeber, also Vermieter oder Hausverwalter, ihnen den Auftrag erteilen.

    "Ist der Mietvertrag bindend?"
    Hier also nicht.

    "der Vermietrer muss die Heiz- und Warmwasserkosten nur 100% nach verbrauch abrechnen?"
    Nein, darf er nicht.

    "Oder darf er in der Nebenkostenabrechnung das Verhältnis der Kostenumlage frei wählen?"
    Njet.

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