Miete einbehalten - Folgen?!

  • Hallo,

    ich habe folgendes Problem.
    Mein "netter" Vermieter hat vor kurzem Eingebedarf angemeldet.

    Habe schon viel darüber im Internet gelesen und weiß diesbezüglich bescheid.
    Also dazu benötige ich momenten keinerlei Infos mehr.

    Auch wenne r im Unrecht ist will ich aussziehen weil es einfach nur immer sinnlosen ärger gibt.


    Folgende Frage habe ich aber.
    Ich weiß jetzt schon, dass mein Vermieter mit meine Kaution nicht zurückzahlen wird.
    Kautionshöhe ist 700,00€

    Weil ich am Ende keine Lust darauf habe meiner Kaution hinterherzulaufen will ich diese durch nicht Zahlen
    der Miete einfach zurück ergaunern.

    Aus diesem Grund will ich einmal von euch wissen, was mir passieren würde wenn ich die letzen beiden Montsmieten einfach
    einbehalten würde?

    Komme ich dann ist Gefängnis! ;)

    Besten Dank und Gruß
    Meier

  • Zitat

    Komme ich dann ist Gefängnis!

    Nö, innen Steinbruch bei Wasser und Brot.

    Da du doch schon zum Thema Eigenbedarf informiert bist, solltest du dich an gleicher Stelle (Google) über das Abwohnen der Kaution informieren. Ein gewiefter Vermieter hat sofort einen Anwalt zur Hand. Und das kostet dich dann Gerichts- und Anwaltsgebühren.

  • weitere antworten bitte....

    aber wenn ich die kaution nicht zurückerhalte muss ich auch zum anwalt. der will von mir auch geld haben.

    dann zahle ich 500 an den anwalt und bekomme nur 200 zurück.
    lohnt sich ja nicht....

    kann man da nicht bereits jetzt im voraus maßnahmen ergreifen?!

  • Milchmädchenrechnung!

    Im anderen Fall bezahlst du deinen Anwalt, den Anwalt des Vermieters und die Gerichtskosten.

    Wenn dein VM bei der Rückzahlung der Kaution mauert, dann hat er vielleicht Gründe. Schon mal drüber nachgedacht.

    Wenn er das machen wird, um dich zu ärgern, dann schickst du ihm beizeiten (frühestens 6 Monate nach Auszug) einen Mahnbescheid. Für diese Sache brauchste keinen Anwalt, das kannste bequem per Computer/Internet erledigen.

    Rückzahlung der Mieterkaution

  • weitere antworten bitte....


    Joo, bitteschön:
    Die Verrechnung der fehlenden Mieten mit der Kaution kannst Du nicht bewirken, der VM schon (wenn er denn will).
    Also dürfte es zwei Gerichtsverfahren geben: 1. die fehlenden 2 MM, welches Du verlieren wirst; 2. die Kaution, wo Dein ex-VM alles dran setzen wird, den zurückzuzahlenden Betrag so gering wie möglich zu halten, Prozessausgang offen.

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