mündliche Erhöhung der Nebenkosten

  • Hallo,

    1. kann der Vermieter die Kosten einfach mündlich erhöhen?
    2. Wie lang kann ich dagegen wiedersprechen bzw. den Vertrag gemäß Sonderkündigungsrecht kündigen?
    3. Hab ich die Kosten automatisch akzeptiert wenn ich Sie überwiesen hab?
    4. Muss der Vermieter die Erhöhung nicht belegen?

    Danke

  • zu 1. Betriebskosten können ohne großes Trara angepasst werden, wenn die letzte Abrechnung eine Nachzahlung des Mieters ergab.

    Zu 2. Ein Widerspruch ist zwecklos, wenn Punkt 1. zutreffend ist.
    Ein Sonderkündigungsrecht gibt es nur bei einem Mieterhöhungsbegehren bei der Nettomiete.

    Zu 3. Klar, aber hier gibt es kein Nichtakzeptieren.

    Zu 4. Das hat er wohl, in dem die letzte Abrechnung ein Minus für den Mieter ergab.

  • Und die Heizung wird von zwei Parteien genutzt...es befinden sich aber keine Verdunstungsanzeiger an der Heizung also kann er das ganze ja gar nicht so genau bestimmen!

    Was ist wenn der Vermieter wenn ich nicht da bin einfach in der Zeit die Heizung abstellt? Geht ja wohl zu weit bei den Außentemperaturen...

  • Ich habe es geahnt. Wenn du in einem Forum eine Antwort erwartest, dann solltest du schon etwas genauer schreiben, welcher Art dein Mietvertrag ist. Nettomiete mit Nebenkostenvorauszahlung, oder eine Miete incl. Nebenkosten.

    Aber da du doch ausziehen willst, ist das Thema doch bald abgehakt.

  • Also die Miete ist 360 kalt und 140 Euro Nebenkosten.
    Ja ich geh aber nur raus nachdem mir nahe gelegt wurde das ich wegen Eigenbedarf raus muss.
    Jetzt habe ich was gefunden und ich wollte eine vorzeitige einvernehmliche Kündigung...doch mein Vermieter will nur zustimmen wenn ich ihm jetzt 1,5 Kaltmieten zahle als Ausgleich für Einnahmenverlust...echte Frechheit!

    Deswegen suche ich etwas das nicht ganz Rechtens ist um sich doch auf einvernehmliche Kündigung zu einigen!

  • Zitat

    Ja ich geh aber nur raus nachdem mir nahe gelegt wurde das ich wegen Eigenbedarf raus muss.


    Und wenn ich dir sage, dass ich noch 150,- Euro von dir kriege, machst du den Geldbeutel auf, oder verlangst du etwas Schriftliches?

    Zitat

    wenn ich ihm jetzt 1,5 Kaltmieten zahle als Ausgleich für Einnahmenverlust...echte Frechheit!


    Das ist keine Frechheit, sondern das gute Recht des Vermieters (nennt sich freie Marktwirtschaft). Im Gegenzug kann er verlangen, dass du deine Kündigungsfrist von 3 Monaten einhälst.

    Zitat

    Deswegen suche ich etwas das nicht ganz Rechtens


    Das ist Kinderkram und führt zu nichts.

    Zitat

    auf einvernehmliche Kündigung zu einigen!


    Das ist einvernehmlich! Ich befürchte, dass du noch viel im Leben lernen musst.

  • Na wenn das so ist bleibe ich wohl erstmal in der Wohnung!
    Dann soll er mich rausklagen...bis des durch ist kann er ne Weile warten! Denn seine Begründung sein Sohn will mit seiner Freundin da einziehen ist nur erstunken und erlogen. Der hat nämlich gar keine Freundin!
    Naja dann soll er sich doch damit rumärgern!
    :p

  • Hallo Heili83,
    ein paar Infos zu Ihren Fragen.
    1. Wenn eine Betriebskostenvorauszahlung und ein Mietvertrag ueber preisfreien Wohnraum besteht, dann hat der Vermieter die Pflicht zur Textform zur Bekanntmachung der Erhoehnung. Siehe auch Pargraf 560 Abs. 4 BGB
    2. Wenn es eine schriftliche Vereinbarung in Bezug auf Beko Vorauszahlung besteht, dann sollten Sie diese auch zahlen. Sie haben die Moeglichkeit durch die Ueberpruefung der Beko Abrechnung ob sich die Kosten erhoeht haben. Desweiteren haben Sie das gleich Recht die Beko Vorauszahlung Anzupassen. ( Bitte die Abrechnung genau ueberpruefen ). Sollten Sie die Beko nicht zahlen, dann besteht fuer den Vermieter die Moeglichkeit auf eine fristlose Kuendigung wegen Zahlungsverzug.
    3. Siehe Antwort oben.
    4. Der Vermieter hat die Pflicht bei einer Betriebskostenvorauszahlung zur "jaehrlichen" Abrechnung. Und Sie haben das Recht auf eine ordentliche und vollstaendige Beko - Abrechnung ( Mindestanforderungen ).
    Tipp: Wenn Sie die Beko Abrechnung nicht verstehen, dann sollte Ihr Vermieter Ihnen das erklaeren koennen.

    Hinweis: Dieser Beitrag ist keine Rechtsberatung
    D-D-I

    Hinweis: Dieser Beitrag beruft sich auf eine unverbindliche Privatmeinung, daher ist der Beitrag keine Rechtsberatung.
    Gruß Bokiwi

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