Nebenkostenabrechnung - HILFE

  • Hallo Leute!

    Ich habe meine erste Nebenkostenabrechnung erhalten in der verlangt wird, dass ich über 120 € für Kabelfernsehen bezahlen soll, welches ich aber weder habe noch nutze.

    Daraufhin habe ich meine Vermieterin gefragt was das soll, ihre Antwort darauf:

    "Die Kabelgebühr ist eine vorhandene Leistung die Ihnen zur Verfügung steht. Über den Nutzen entscheiden Sie als Mieter. Jedoch ist Errichtung des Kabelfernsehen als Mietgegenstand in Ihrer Wohnung vorhanden."

    Ich nutze kein Kabel, habe nie für Kabel irgendwelche Verträge abgeschlossen und im Mietvertrag ist davon auch nichts zu finden.

    Muss ich diesen Betrag nun Bezahlen oder nicht?

    Ich bitte um schnelle Hilfe.

    Danke!

    Lg

    Ben

  • Es gibt die Möglichkeit, diesen Anschluß tot zulegen. Kostet aber einmal das Töten, und später bei Ihrem Auszug die Wiederbelebung.
    Beide Kosten müssen Sie tragen.

  • Diese Möglichkeit ist bei den meisten Kabelanbietern nicht mehr möglich. Da werden Abschlüsse fürs ganze Haus getätigt und da ist keine Verweigerung vorgesehen.

    Ja, das könnte mit dem Mengenrabatt zusammenhängen. Je mehr Anschlüsse, desto billiger.

  • Danke für die zahlreichen Antworten!

    Also im Mietvertrag steht wirklich nichts davon!

    Ich habe gestern nochmal in der Wohnung nachgesehen und habe kein Kabelanschluss gefunden. Lediglich das Kabel für die Sat-Anlage.

    Ich habe meiner Vermieterin auch nochmal geschrieben, wo das bitte vertraglich geregelt sei, daraufhin bekam ich diese Antwort:

    "Kabelfernsehen steht jeden Mieter im Hause der *****strasse zu. Deshalb finden sie bei der Nebenkostenabrechnung der Hausverwaltung die Position Kabelfernsehen."

    Ist das nun rechtens oder nicht?

    Lg

    Ben

  • Zitat

    keinen Kabelanschluss gefunden. Lediglich das Kabel für die Sat-Anlage.

    Mal ganz dumm gefragt, kennst du den Unterschied zwischen einer Anschlussdose fürs Kabelfernsehen und einer fürs Satellitenfernsehen?

    Okay, vielleicht weiß die Vermieterin ja wirklich nicht, was in ihrem Haus so abläuft. Und was sagen die Nachbarn, müssen die auch für einen nicht existierenden Zugang zum Fernsehen bezahlen?

  • Hallo Ben,

    "Also im Mietvertrag steht wirklich nichts davon!"
    OK

    "Ich habe gestern nochmal in der Wohnung nachgesehen und habe kein Kabelanschluss gefunden. Lediglich das Kabel für die Sat-Anlage."
    Also hast Du einen Sat-(Schüssel)Anschluss. Die "Kosten" dafür sind im Nettomietpreis enthalten.
    Einen (Breitband-)Kabelanschluss hast Du nicht.

    "Kabelfernsehen steht jeden Mieter im Hause der *****strasse zu."
    Das ist zwar Quatsch, aber sei es drum... Sie meint wohl eher "steht jedem zur Verfügung", aber das ist auch schon daneben, da es Dir nicht zur Vfg. steht.

    "Deshalb finden sie bei der Nebenkostenabrechnung der Hausverwaltung die Position Kabelfernsehen."
    Zu unrecht.

  • Hallo fragle,
    hier ist wohl ein kleiner feiner Unterschied.
    Wenn jemanden etwas zur Verfuegung steht dann kann aber muss er es nicht benutzen*.
    Wenn Sie laut Ihrer Darstellung noch nicht mal einen Anschluss fuer Kabelfernsehn haben ( das was in der Wand steckt ) sondern nur eine Sat Anlage ist die Erhebung der Kabelgebuehren schon fraglich ?
    Kosten fuer den Betrieb der Gemeinschaftsantennenanlage dagegen ist schon einfacher nachzuvollziehen.
    *Tipps bezueglich Ihrer Darstellung und die Unbekanntheit des Mietvertrag bez. Beko Vorauszahlungen lassen sich nicht einfach formulieren.

    Hinweis: Dieser Beitrag ist keine Rechtsberatung
    D-D-I

    Hinweis: Dieser Beitrag beruft sich auf eine unverbindliche Privatmeinung, daher ist der Beitrag keine Rechtsberatung.
    Gruß Bokiwi

    Einmal editiert, zuletzt von Bokiwi (24. November 2011 um 19:49)

  • Ich habe das Gefühl, dass hier zunächst einiges an Klärungsbedarf besteht. Wenn die von Ihnen gemietete Wohnung lediglich über einen SAT-Anschluss verfügt, dann muss sich auch irgendwo eine Satelitenschüssel befinden. Die Montage einer solchen bedarf in der Regel der Genehmigung durch den Vermieter.
    Es besteht also durchaus die Möglichkeit, dass die Satelitenanlage ohne Genehmigung bzw. Kenntnis des Vermieters von einem Vormieter installiert wurde.

    Und nebenbei: Es gibt durchaus Situationen, in denen ein Vermieter die Montage einer Sat-Anlage durch einen Mieter dulden muss. Dies heißt aber noch nicht, dass dieser Zustand auch für die Zukunft bei einem Mieterwechsel Bestand behält.

    Wie werden denn die anderen Wohnungen im Haus versorgt?

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