Liebe Forenteilnehmerinnen und -Teilnehmer,
ich habe hier im Forum schon eine Weile gelesen aber für meinen speziellen Fall keinen vergleichbaren Fall gefunden, weshalb ich hoffe, dass ihr mir weiterhelfen könnt. Ich bin mir noch nicht mal sicher ob es sich um eine Situation handelt bei der das Mietrecht betroffen ist.
Ich versuche die Geschichte/Situation so kurz wie möglich zu schreiben:
- Im Dezember 2009 bin ich in den Ort A bei München gezogen und habe dort einen Mietvertrag unterschrieben. Von der Vormieterin habe ich aus der Küche das Cerankochfeld, die Spühlmaschine und die Mikrowelle übernommen, so dass sie in meinen Besitz gerückt sind.
- Nun im November 2011 habe ich die Wohnung verlassen (regulär gekündigt) und bin in eine ETW gezogen in den Ort B. Nachmieter waren schnell gefunden.
- Bei der Übergabe der Wohnung am Ort A an die Nachmieter wurde bemängelt dass die Wohnung schlecht gestrichen sei. Explizit wurde kritisiert, dass das Schlafzimmer gar nicht gestrichen wurde und das Wohnzimmer nur mangelhaft.
- Das Schlafzimmer hatte ich in der Tat gar nicht gestrichen da es sehr sauber war ich dort nie Dinge getan habe die die Wände dreckig werden lassen. Lediglich beim Ausbau des Schlafzimmerschranks haben wir eine kleinen schwarzen Strich an der Wand hinterlassen. Mit "normaler" Betrachtung sieht man nicht, dass dieser Raum nicht gestrichen wurde.
- Im Wohnzimmer hatte ich zwei Wände beim Einzug meinerseits 2009 weinrot gestrichen. Diese habe ich komplett weiß übermalt. Lediglich an der Decke sieht man aber noch, dass die Wand dort etwas weisser ist als bei der Übermalung. Hintergrund ist, dass ich - als die Wand weinrot war - oben an der Decke einen bestimmten Bereich weiß gelassen habe. Die anderen beiden Wände und die Decke hatte ich nicht gestrichen. Auch in diesem Teil der Wohnung habe ich nie irgendwelche Dinge getan welche dafür gesorgt haben könnten, dass die Decke dreckig ist oder ähnliches. Ich muss jedoch ehrlich zugeben, dass an der Decke schon die Farbe manchmal etwas anderes aussieht und auch an machen Stellen der nicht von mir gestrichenen Wände hätte man mal drübergehen können. Insofern nehme ich da die Kritik auch gerne an.
- Beim Auszug hat sich herausgestellt, dass weder die Spühlmaschine noch das Cerankochfeld (beides wollten die Nachmieter nicht) leicht auszubauen sind. Die Spühlmaschine ist sogar mit der kompletten Küche verbaut obwohl freistehend. Nur ein absägen des Schlauchs würde hier helfen.
Zum Fall:
Die Nachmieter haben mir nun das Angebot gemacht, dass ich gegen Zahlung von €100 nichts mehr streichen brauch und die Spühlmaschine und das Cerankochfeld von mir geschenkt werden.
Ich fühle mich etwas übervorteilt. Wie gesagt gestehe ich Fehler gerne ein aber ich weiß, dass die Nachmieter ohnehin die komplette Wohnung anders streichen wollen und dafür jemanden schwarz beschäftigen werden (Bruder der Nachmieterin ist Maler). Außerdem - und da spielt auch das Selbstwertgefühl etwas mit - wurde ich bei der Übergabe mit wenig Respekt behandelt und das ist in meinen Augen nicht i.O. gewesen.
Daher meine Frage:
Welche rechtlichen Möglichkeiten habe ich? Kann ich z.B. von den Nachmietern verlangen auf ihre Kosten die Spühlmaschine auszubauen, da es ja meine ist und sie diese nicht übernehmen wollen?
Wie gesagt mich würde einfach interessieren wie weit ich mich aus dem Fenster wagen kann/darf/soll?
Ich hoffe Ihr könnt mir etwas helfen.
Vielen Dank
Freundlicher Gruß
Stefan Dwan