fristlose Kündigung erhalten - brauche einen Rat

  • Hallo zusammen,

    ich habe folgendes Problem.

    Ich und meine Freundin wohnen seit 01.09.2011 in unserer neuen Wohnung. Leider konnten wir die Miete für den September nicht bezahlen, aufgrund Probleme mit dem Bafög-Amt.

    Die Miete für den Oktober ging ordnungsgemäß beim Vermieter ein.
    Nun hatte ich Ende des Monats vor die offene Miete vom September noch zu überweisen. Soweit so gut.

    Gestern erhielt ich nun Post vom Vermieter das wir 2 Monate im Rückstand sind, offen sind Miete von 09/2011 sowie 11/2011. Jedoch war ich mir sicher die Miete 11/2011 überwiesen zu haben.
    Nun habe ich also auf mein Konto geschaut, und siehe da, die Miete ging auch runter, jedoch habe ich sie ausversehen nicht auf das Mietkonto sondern auf das Kautionskonto überwiesen!

    Da also die Miete nicht auf das Mietkonto einging, hat mein Vermieter uns die fristlose und ordentliche Kündigung ausgesprochen.

    Das bedeutet wir sollen bis zum 05. Dezember hier ausziehen.

    Kann ich das ganze noch umgehen, wenn ich morgen direkt hingehe und den vollen Betrag bezahle, sowie darauf aufmerksam mache das es bei der Mietüberweisung nur einen fehler gab und sich das Geld nur auf einem anderen Konto (welches ja auch dem Vermieter gehört) befindet?

    Liebe Grüße,
    Skjolde

  • Auf dem schreiben steht "fristlose und ordentliche" Kündigung. Die fristlose wäre bis zum 5. Dezember die Wohnung räumen und die ordentliche dann in 3 Monaten, also am 29.2.2012

  • BGB § 543 Außerordentliche fristlose Kündigung aus wichtigem Grund
    (1)....
    (2) Ein wichtiger Grund liegt insbesondere vor, wenn
    3. der Mieter
    a) für zwei aufeinander folgende Termine mit der Entrichtung der Miete oder eines nicht unerheblichen Teils der Miete in Verzug ist oder
    b) in einem Zeitraum, der sich über mehr als zwei Termine erstreckt, mit der Entrichtung der Miete in Höhe eines Betrages in Verzug ist, der die Miete für zwei Monate erreicht.
    Im Falle des Satzes 1 Nr. 3 ist die Kündigung ausgeschlossen, wenn der Vermieter vorher befriedigt wird.
    Sie wird unwirksam, wenn sich der Mieter von seiner Schuld durch Aufrechnung befreien konnte und unverzüglich nach der Kündigung die Aufrechnung erklärt.

    Wenn Sie morgen die rückständigen Mieten voll begleichen und auch die Ursache dazu erläutern, sollte einer Rücknahme nichts mehr im Wege stehen.

    Einmal editiert, zuletzt von Kolinum (20. November 2011 um 17:45)

  • Ich zitiere mal kurz aus dem schreiben: "Einer weiteren Nutzung der Wohnung über dem o.g. Zeitpunk hinaus wird im Huinblick auf §545 BGB ausdrücklich wdidersprochen"

    Funktioniert das ganze dennoch?

  • Ist dann auch die ordentliche Kündigung vom Tisch?


    Gute Frage...
    Wie Kolinum w.o. zitiert: "Im Falle des Satzes 1 Nr. 3 ist die Kündigung ausgeschlossen, wenn der Vermieter vorher befriedigt wird." scheint hier wohl die (hilfsweise) orentliche Kdg. gemeint zu sein, jedoch nicht die fristlose Kdg. Sonst hätte ja die "Reparaturmöglichkeit" lediglich eine aufschiebende Wirkung von max. 3 Monaten.
    Ich würde also (auch) der Kündigung widersprechen mit der Erklärung, dass die fehlende Septembermiete umgehend nachgezahlt wird und die Novembermiete versehentlich auf das Kautionskonto überwiesen wurde. Sie ist also bereits in seinem Besitz, und er möchte sie sich dort abbuchen, da Du den Vorgang leider bekannterweise nicht rückgängig machen kannst. - Mal sehen, was er antwortet. Lass' es uns bitte wissen.

    Einmal editiert, zuletzt von Berny (20. November 2011 um 18:07)

  • Auf jedenfall werde ich mich morgen umgehend dort melden. Ich habe nun jemanden gefunden der mir das ganze erst einmal vorschießt. Das bedeutet das ich es nächste Woche noch ALLES begleichen kann und werde.

    Ich hoffe das er mit sich reden lässt.
    Mir ist sowas auch noch NIE passiert, ist das erste mal, und ich habe verdammt Angst aus der Wohnung zu fliegen. :(

  • ich habe verdammt Angst aus der Wohnung zu fliegen. :(


    Soo schnell fliegt sich nicht. Falls überhaupt, stehen davor noch Mahnverfahren, Klage mit nicht vorauszusehendem Urteil:confused:, Zwangsräumung, vieeel Zeit, Kostenrisiko...:cool:

  • Was denkt ihr wie groß die Chance ist, das es fallengelassen wird, wenn ich bis zum 5. Dezember restlos zahle, nachweisen kann das der 11.2011 nur ein Unglück war, und ich direkt Lastschriftverfahren einstellen werde? Ich will dass das alles wieder seinen geregelten Gang geht.

  • Was denkt ihr wie groß die Chance ist, das es fallengelassen wird, wenn ich bis zum 5. Dezember restlos zahle, nachweisen kann das der 11.2011 nur ein Unglück war, und ich direkt Lastschriftverfahren einstellen werde? Ich will dass das alles wieder seinen geregelten Gang geht.


    Siehe die letzten Sätze in meinem Post #9.

  • Soo schnell fliegt sich nicht. Falls überhaupt, stehen davor noch Mahnverfahren, Klage mit nicht vorauszusehendem Urteil:confused:, Zwangsräumung, vieeel Zeit, Kostenrisiko...:cool:

    Wäre nur schön wenn ich die ganze Prozedur so vermeiden könnte.
    War halt echt keine Absicht, das Geld ist ja nicht weg.

  • Soeben habe ich mit meinem Vermieter telefoniert. Irgendwie haut bei der Sache garnichts hin. Angeblich ist das Geld auf dem Kautionskonto nicht eingegangen, allerdings ist es, und das Schwarz uuf Weiß BELEGBAR am 03.11.2011 von meinem Konto gebucht werden.
    Kann doch nicht sein dass das jetzt einfach weg sein soll!
    Werde morgen mit dem VM unter 4 Augen reden.
    Positiv ist aber, das auch sie mir selbst bestätigt hat, das die fristlose mit der kompletten Zahlung vom Tisch ist.

    Wäre nur noch die ordentliche zu klären.
    Und das ist dann wohl Kulanzsache

  • Na, geht doch. Reden ist immer gut.

    Gehen Sie zur Bank und klären das verschwundene Geld. Irgendwo ist es ja; und unterichten Sie den Vermieter sofort von Ihren Recherchen.
    Es wird alles gut.

  • Ich versteh' das nicht. Habe eben mit der Bank telefoniert. Das Geld ist definitiv runtergegangen. Da gibt es nichts zu rütteln.

    Ich hoffe nur das reicht um das ganze erstmal vom Hals zu haben, zumindest Zeit zu haben, denn das ganze muss doch erstmal geklärt werden was jetzt überhaupt mit dem Geld passiert ist.

  • Ich versteh' das nicht. Habe eben mit der Bank telefoniert. Das Geld ist definitiv runtergegangen.


    Ist auf meinem Konto aber nicht angekommen.
    Hast Du von Deinem Überweisungsauftrag (k)eine Durchschrift?
    Auf welche KtoNr. ist der Betrag lt. (persönlicher) Bankauskunft denn gegangen?

  • Ich habe den Kontoauszug des Monats KOMPLETT bis jetzt, also es ist ersichtlich das es runter ist, und auf welches Konto es ging. Die Bankangestellte konnte das eben auch noch bestätigen.
    Das Geld ist auf das kautionskonto gegangen, sollte ja aber auf das Mietkonto. War also ja das oben erwähnte versehen.
    Nur komisch das angeblich auf dem Kautionskonto nichts drauf gegangen sein soll.

    Als Bestätigung gibt es wirklich Kontoauszug sowie die Bestätigung der Bankangestellten.

  • Ich habe den Kontoauszug des Monats KOMPLETT bis jetzt, also es ist ersichtlich das es runter ist, und auf welches Konto es ging. Die Bankangestellte konnte das eben auch noch bestätigen.
    Das Geld ist auf das kautionskonto gegangen, sollte ja aber auf das Mietkonto. War also ja das oben erwähnte versehen.
    Nur komisch das angeblich auf dem Kautionskonto nichts drauf gegangen sein soll.
    Als Bestätigung gibt es wirklich Kontoauszug sowie die Bestätigung der Bankangestellten.


    Dann teilste das dem VM schriftlich mit und bittest höflich, noch einmal den Vorgang zu überprüfen.

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