Vermieter kündigt wegen "Modernisierung"

  • Hallo,
    ich möchte euch in einem bestimmten Fall, welcher mich als Mieter persönlich betrifft um Rat fragen.

    Zu Anfang, vielleicht am besten eine kurze Beschreibung der Mietsache..

    Das Gebäude hat insgesamt 4 Wohnungen, verteilt über zwei Stockwerke. In 2 von den 4 Wohnungen werden jeweils einzelne Zimmer vermietet. So teile ich mir die EG Wohnung mit einer weiteren Person. Keiner von uns ist Hauptmieter der Wohnung. Beide haben wir einen Mietvertrag für unser Zimmer. Bad und Küche werden gemeinschaftlich genutzt.
    Beide haben wir einen unbefristeten Mietvertrag

    Vor einiger Zeit hat sich mein Vermieter bei mir gemeldet, und mitgeteilt, dass er sein Haus, in welchem ich Mieter bin umfangreich umbauen und modernisieren möchte. Energetische Grundsanierung, Umgestaltung der Zimmer, Einrichtung modernen Appartements, zusätzliche Stockwerke,...usw.

    Was mich nun interessieren würde, ist, ob der Vermieter uns desshalb Kündigen darf. Der Paragraph, welcher hier wohl wichtig ist, steht meiner bisherigen Recherche zufolge in BGB §573 Absatz 2 (§ 573 BGB Ordentliche Kündigung des Vermieters)

    Zitat

    der Vermieter durch die Fortsetzung des Mietverhältnisses an einer angemessenen wirtschaftlichen Verwertung des Grundstücks gehindert und dadurch erhebliche Nachteile erleiden würde

    Nun hab ich aber während meiner Recherchen gelesen, dass diese Nachteile nur sehr sehr selten wirklich zutreffend sind, der Vermieter demnach nicht das Recht hat uns zu kündigen.
    Kann mir hierzu jemand näher beschreiben, wie diese "erheblichen Nachteile" näher definiert sind?


    Ich würde hier nur sehr sehr ungern ausziehen, habe aber auch keine Lust auf einen Rechtsstreit oder sowas. Stünde damit auch allein da. Mein Mitbewohner plant sowieso umzuziehen, und die Leute aus den anderen Zimmern haben sowieso einen befristeten Mietvertrag.


    Über euren Rat zu dieser Situation würde ich mich sehr freuen.

    Beste Grüße


    asugila

  • Hallo asugila,
    meines Wissen nach koennen erheblich Nachteile fuer den Vermieter daraus entstehen, dass er mit den jetzigen Zustand auf Dauer nicht mehr erfolgreich vermieten kann. Oder das der Wert des Objekt immer weiter sinkt, da nicht mehr zeitgemaess, modern, Schaeden vorhanden usw.

    Tipp: Wenn Sie Informationen darueber haben, dass die Wohnungen nach der Sanierung in Eigentumswohnungen umgewandelt werden sollen, dann bekommt der ganze "Ablauf" eine andere Richtung in Bezug auf die Kuendigung.
    >>> Kuendigungssperrfrist von mindestens drei Jahren.

    Hinweis: Dieser Beitrag ist keine Rechtsberatung
    D-D-I

    Hinweis: Dieser Beitrag beruft sich auf eine unverbindliche Privatmeinung, daher ist der Beitrag keine Rechtsberatung.
    Gruß Bokiwi

  • Hallo asugila,

    hast Du denn schon mal mit dem VM darüber gesprochen, welche Möglichkeiten er sieht, dass Du (kompromissbereit) wohnen bleiben kannst, evtl. auch provisorisch in anderen Räumen des Hauses während der Umbauphase?

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