Nachmieter, gibt es eine fFrist für den Vermieter für Zu oder Absage?

  • Hallo, erst einmal wünsche allen einen schönen Abend.

    ich habe eine Frage.

    Da ich studieren möchte, musste ich mir eine günstigere Wohnung suchen. Die habe ich nun gefunden und habe diese zum 01.12. gemietet.

    Ich habe meinen Vermieter angesprochen und er meinte, es sei ok, wenn ich einen Nachmieter suche.

    Das habe ich getan, jetzt befindet sich mein Vermieter aber bis Mitte Dezember im Ausland, sodass er weder Zu noch Absage bezüglich des neuen Mieters geben kann.

    Wie sieht es da rechtlich aus?
    Muss ich warten bis er wieder mal im Lande ist? Der könnte das ja dann theoretisch 3 Monate aussitzen.

  • Die 3-monatige Kündigungsfrist müssen Sie leider einhalten; es sei den das Sie mit dem Vermieter eine kürzere Frist vereinbaren. Was Sie auch wollten.
    Wenn das nicht nachweisbar geschehen ist, dann ist es eben nicht.
    Wenn Sie bereits eine neue Wohnung auf Verdacht von Versprechungen anmieten, hatten Sie Pech und damit das nicht wieder vorkommt, muß das auch weh tun. Halt, dumm gelaufen.

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