Umwandlung Zeitmietvetrag zu unbefristeten Mietvertrag

  • Hallo,

    mein befristeter Mietvertrag endet in 3 Monaten. Da der im Mietvertrag angegebende Grund zur Eigennutzung entfallen ist, habe ich den Antrag zur Umwandlung in einen unbefristetes Mietverhältnis gestellt. Aus welchen Gründen dürfte der Vermieter diesen zurückweisen? Zum Hintegrund: der Vermieter wird die Wohnung verkaufen. Stellen die mögliche wirtschaftlichen Abschläge bei Verkauf einer vermieteten Wohnung einen solchen Grund dar?
    Besten Dank für Ihr Feedback
    V

  • Wenn als Grund für die Befristung Eigenbedarf im Vertrag vereinbart wurde, dann gilt auch nur dieser Grund.
    Ich würde beim Vermieter anfragen, ob der Grund der Befristung weiterhin besteht. Wenn die Wohnung aber aktuell zum Verkauf steht, wird der Eigenbedarf vermutlich nicht mehr bestehen.

  • BGB § 575 Zeitmietvertrag
    (1) Ein Mietverhältnis kann auf bestimmte Zeit eingegangen werden, wenn der Vermieter nach Ablauf der Mietzeit
    1. die Räume als Wohnung für sich, seine Familienangehörigen oder Angehörige seines Haushalts nutzen will,
    2. in zulässiger Weise die Räume beseitigen oder so wesentlich verändern oder instand setzen will, dass die Maßnahmen durch eine Fortsetzung des Mietverhältnisses erheblich erschwert würden, oder
    3. die Räume an einen zur Dienstleistung Verpflichteten vermieten will
    und er dem Mieter den Grund der Befristung bei Vertragsschluss schriftlich mitteilt. Anderenfalls gilt das Mietverhältnis als auf unbestimmte Zeit abgeschlossen.
    (2) Der Mieter kann vom Vermieter frühestens vier Monate vor Ablauf der Befristung verlangen, dass dieser ihm binnen eines Monats mitteilt, ob der Befristungsgrund noch besteht. Erfolgt die Mitteilung später, so kann der Mieter eine Verlängerung des Mietverhältnisses um den Zeitraum der Verspätung verlangen.
    (3) Tritt der Grund der Befristung erst später ein, so kann der Mieter eine Verlängerung des Mietverhältnisses um einen entsprechenden Zeitraum verlangen. Entfällt der Grund, so kann der Mieter eine Verlängerung auf unbestimmte Zeit verlangen. Die Beweislast für den Eintritt des Befristungsgrundes und die Dauer der Verzögerung trifft den Vermieter.
    (4) Eine zum Nachteil des Mieters abweichende Vereinbarung ist unwirksam.

    Welchen grund der Vermieter zum Verkauf der Wohnung bewegt ist für Sie ohne Bedeutung.
    Zurückweisen kann er die Fortsetzung des Mietverhältnisses nicht.
    Genaueres aus oben zitierten Gesetz.

  • Vielen Dank schon mal für die Antworten.
    Die Anfrage auf Verlängerung habe ich bereits gestellt. Ich habe dammit die Umwandlung in ein unbefristetes Mietverhältnis gefordert, da der Grund der Befristung entfallen ist.
    Welche Ablehungsmöglickeiten dieser Umwandlung kann der Vermieter nun hervorbringen?

    Besten Dank für das Feedback!

  • Zitat

    Welche Ablehungsmöglickeiten dieser Umwandlung kann der Vermieter nun hervorbringen?

    Da sich dein Vermieter mit Sicherheit nicht in diesem Forum aufhält, solltest du ihm diese Frage direkt stellen, anstatt zu erwarten, dass hier jemand seine Kristallkugel befragt.

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