Mein Recht als langzeitiger Mieter

  • Hallo Liebes Mietrecht-Forum.
    Ich bin Elies (20) und habe da ein gewisses Problem und hoffe sehr darauf, dass ich hier eine Antwort finde. Leider konnte ich durch die Suchfunktion nichts meinesgleichen finden, aber vielleicht klappt es auch so.

    Folgendermaßen:
    Ich wohne mit meiner Familie schon ziemlich lange hier. Mein Vater kam damals aus Tunesien und zog in diese Doppelhaushälfte und zahlte selbstverständlich monatlich ganz brav die Miete. Mein Vater selbst wohnt jetzt schon seit über 30 Jahren in diesem Haus und ich selbst, mit 20, na? - 20 Jahre, richtig.

    Nun ist es leider so, dass unser guter lieber (keine Ironie) Vermieter letztes oder vorletztes Jahr verstorben ist. In dem Falle wurde relativ lange nach irgendeine Person gesucht, die dem Vermieter nähe kam. Blöderweise hat der Vermieter anscheinend keinerlei Verwandtschaft, außer seiner sehr bedürftigen alten Schwester, die anscheinend nicht mehr in der lage ist vertragliche Sachen festzuhalten (oder so) und aus dem Grund "bekam" irgendein Wildfremder Mensch (anscheinend ein Makler oder so) unser Haus.

    Da unser Vermieter sehr freundlich war zahlen wir eine sehr sehr geringe Miete. Dies gefällt dem neuen Vermieter/Makler aber anscheinend nicht und will aus dem Grund das Haus verkaufen und uns selbstverständlich irgendwie loswerden.


    Nun zu meiner Frage: Darf er das? Welche Rechte haben wir als langjähre Mieter? Ich hörte mal von einem Recht für Miete, welches besagt, dass Mieter, die länger als 7 (?) Jahre in einer Mietwohnung leben, nicht so einfach rausgeschmissen werden können!
    Was bleibt uns noch für Möglichkeiten? Es ist ausgeschlossen, dass wir mal eben so ausziehen.
    Und als ob und das nicht schon genug geschockt hätte, kam der Vermieter gestern, unangekündigt, mit einer Familie, die eine Wohnungsbesichtigung gemacht hat. Zudem sagte er gestern am Telefon, dass er uns bald kurzfristig kündigen werde. Also das ist doch wohl ne Frechheit, oder?

    Ich hoffe sehr auf hilfreiche Antworten,
    liebe Grüße
    Elies

  • Nun zu meiner Frage: Darf er das?
    -> Was? Das Haus verkaufen: Ja. Die Miete erhöhen: Ja, wenn er sich an die gesetzlichen Vorgaben hält.

    Welche Rechte haben wir als langjähre Mieter?
    -> Die gleichen, wie jemand der frisch eingezogen ist.

    Ich hörte mal von einem Recht für Miete, welches besagt, dass Mieter, die länger als 7 (?) Jahre in einer Mietwohnung leben, nicht so einfach rausgeschmissen werden können!
    -> Kein vermieter kann einfach so kündigen. Für eine Vermieterseitige Kündigung müssen immer Gründe vorliegen. Entweder Zahlungsrückstände, Eigenbedarf usw.

    Was bleibt uns noch für Möglichkeiten? Es ist ausgeschlossen, dass wir mal eben so ausziehen.
    -> Kein Stress. Zuersteinmal braucht der neue Vermieter/Verwalter einen Grund euch zu kündigen (ein geplanter Verkauf ist KEIN Grund). Und selbst dann hättet ihr 9 Monate Kündigungsfrist.

    Und als ob und das nicht schon genug geschockt hätte, kam der Vermieter gestern, unangekündigt, mit einer Familie, die eine Wohnungsbesichtigung gemacht hat.
    -> Hätte ich nicht reingelassen. Natürlich müsst ihr Besichtigungen dulden, wenn das Haus verkauft werden soll, aber nur nach Terminabsprache.

    Zudem sagte er gestern am Telefon, dass er uns bald kurzfristig kündigen werde. Also das ist doch wohl ne Frechheit, oder?
    -> Ja, aber wie ich schon sagte. Lasst euch nicht unter Druck setzen. So einfach kündigen geht nicht, und schon garnicht "kurzfristig".

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