Wohnungsbeschädigung durch Umzugsfirma

  • Hallo, die Umzugsfirma die von ARGE bezahlt wurde, beschädigte vom Vermieter einen neuen PVC-Boden. Ich meldete es telefonisch den Vermieter und daraufhin schickte er mir den Bodenleger um mir dann einen hohen Kostenvoranschlag zu schicken, den ich begleichen sollte. Also, schickte ich es der Umzugsfirma, doch diese reagierte nicht. Als ich dann telefonisch keine Ruhe gab, versprachen sie mir sich mit meinem Vermieter in Verbindung zu setzen, denn sie sahen nicht ein, so viel zu bezahlen. Leider kam aber nun nicht viel zwischen Vermieter und Umzugsfirma raus. Deswegen habe ich als Absicherung den Vermieter angeschrieben, dass ich den Kostenvoranschlag an die Umzugsfirma weitergeschickt habe, da sie diesen Schaden verursachte und der Leiter der Umzugsfirma sich mit ihm in Verbindung setzt. Gilt das denn als Absicherung für mich? Oder was soll ich tun?

    LG Sywi

  • Nein, das gilt nicht als Absicherung für dich. Den Vertrag, einem Umzug zu vollziehen, hast DU mit der UMZUGSFIRMA geschlossen. Damit haftest auch du für alle Schäden, die durch diese Firma verursacht wurden. Der Vermieter wird auch auf dich zugehen und nicht auf die Umzugsfirma. Du kannst dich aber bei der Umzugsfirma schadlos halten, das sind aber in der Summe zwei verschiedene paar Schuhe.

  • Sorry, aber wie kann ich mich bei der Umzugsfirma schadlos halten? Soll ich drauf drängen, dass mir die Umzugsfirma eine Beschädigungsanerkennung schriftlich erteilt?

  • Nein, du musst beweisen, dass die Umzugsfirma den Schaden verursacht hat. Das geht am besten mit Fotos und Zeugen. Und du musst den Schaden schriftlich bei der Umzugsfirma anzeigen.

  • ok, ein Schreiben ging von mir bereits Ende August an die Umzugsfirma mit der Aufforderung auf Schadensregulierung (anbei erhielten Sie den Kostenvoranschlag vom Bodenleger zwecks Überweisung). Als Zeugen hätte ich nur meine beiden Kinder im Alter von 14 und 16. Und Fotos habe ich leider keine gemacht. Reicht dieses Schreiben alleine denn aus? Oder was kann ich jetzt noch tun?

  • Ist denn das Schreiben unter einer Fristsetzung ergangen? Wenn nicht, muss ein neues raus gehen, mit einer Frist zur Regulierung des Schadens bspw. 7-10 Tage. Sollte dieses fruchtlos verlaufen, würde ich einen Anwalt mit der Sache betrauen, der sich dann um den Rest kümmert. Diesen Hinweis würde ich auch schon auf das Schreiben setzen.

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