Kündigung nicht anerkannt wegen.....

  • Hallo Leute,

    und zwar habe ich folgendes Problem. Ich habe meinem VM eine Kündigung für unsere (ich+freundin) wohnung geschickt zum 01.02.2012. Die Kündigung kamm auch fristgemäß beim VM an. Nun habe ich heute ein Brief bekommen das die Kündigung nicht Rechtskräftig sein würde da die Unterschrift meiner Freundin gefälscht sein sollte. Kann die das einfach so sagen? Weil das ist ja schon irgendwie ein schwerer vorwurf das ich ne unterschrift fälschen würde. Danke schon mal für eure Hilfe


    Mfg

    Marcel

  • Marcel83:

    "Ich habe meinem VM eine Kündigung für unsere (ich+freundin) wohnung geschickt zum 01.02.2012."
    Meinst wohl zum 31.01.2012?

    "Nun habe ich heute ein Brief bekommen das die Kündigung nicht Rechtskräftig sein würde da die Unterschrift meiner Freundin gefälscht sein sollte."
    Und was sollen wir dazu sagen? Kannst ja das Gegenteil beweisen durch einen anerkannten Graphologen oder eine öffentliche Stelle, die das gegen Gebühr beglaubigt.

  • Also könnt ich jetzt theoretisch auf die Stadt rennen und mir das dort dann bestätigen lassen das die unterschrift meiner freundin echt ist bei einer schreibbprobe oder so natürlich

  • Also könnt ich jetzt theoretisch auf die Stadt rennen und mir das dort dann bestätigen lassen das die unterschrift meiner freundin echt ist bei einer schreibbprobe oder so natürlich


    Du sollst nicht rennen, sondern Deine Mitmieterin soll sich dort ihre Unterschrift bestätigen lassen.

  • Zitat

    Du sollst nicht rennen, sondern Deine Mitmieterin soll sich dort ihre Unterschrift bestätigen lassen.

    So weit kommt es noch. Eine Kündigung ist eine einseitige Willenserklärung, die keiner Unterschriftenbeglaubigung bedarf. Ihre Freundin sollte der Vermieterin schriftlich mitteilen, dass die Kündigung von ihr eigenhändig unterchrieben wurde und diese Kündigung nach wie vor Bestand hat.

    Wenn die Vermieterin dann noch immer die Auffassung vertritt, die Unterschrift sei gefälscht, dann muss diese auch den entsprechenden Beweis erbringen.

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