Mietminderung nach Rohbruch gerechtfertigt? Verzögerungen bei Reparatur

  • Hallo zusammen,

    ich wohne seit dem Anfang September in der neuen Wohnung zur Miete.

    Zwei Wochen nach meinem Einzug wurde ein Rohrbruch in meiner Wohnung festegestellt, der allerdings das gesamte Haus betrifft. Seitdem habe ich in der Küche ein großes Loch und darf meinen Wasseranschluss für die Küche nicht montieren lassen, da mir vom Handwerker gesagt wurde, dass die Küche herausgenommen werden müsse, um das Loch zu schließen und den Rohbruch zu reparieren.

    Seit fast 4 Wochen kann daher ich meine Küche kaum benutzen, da ich kein fließendes Wasser in der Küche habe und somit das Kochen sehr sehr umständlich wird.
    Ich bin daher gezwungen sehr oft außerhalb meiner Wohnung zu essen, was natürlich auch erhebliche Kosten nach sich zieht.

    Ich habe mehrmals pro Woche versucht den Verwalter der Wohnung telefonisch zu kontaktieren, um in Erfahrung zu bringen, wann meine Küche wieder benutzbar sein würde, jedoch wurde ich immer wieder hingehalten (es müsste erst auf Kostenvoranschläge für die Reparatur abgewartet werden oder aber der Verwalter war erst gar nicht zu erreichen).

    Ist in diesem Fall der Verzögerung der Arbeiten eine Mietminderung gerechtfertigt und wenn ja, gibt es eventuell gesetzliche Quellen zu soch einem Fall? Es ist seit dem Auftreten des Rohrbruchs jetzt ein ganzer Monat vergangen und die Reparaturarbeiten haben noch nicht begonnen.

    Vielen Dank für Eure Hilfe!!!

  • Ich würde schon sagen, dass dies eine Beeinträchtigung der Mietsache darstellt.
    Und wenn die Nutzbarkeit der Wohnung gemindert ist, so ist auch die Mietzahlung gemindert. Insofern kannst du die Miete mindern, ab dem Zeitpunkt, da der Vermieter (!) nachweislich über den Mangel Kenntnis erlangt hat.

    Es ist davon auszugehen, dass der Vermieter vom Mangel Kenntnis erlangt hat, entweder als/falls du ihm den Mangel mit Zugangsnachweis schriftlich angezeigt hat, spätestens aber als er die Handwerker beauftragt hat (vorausgesetzt, das hat nicht eine Hausverwaltung übernommen - dann musst du erst sicherstellen, dass der Vermieter auch Bescheid weiß)

    Also falls noch nicht geschehen, den Mangel schriftlich mit Zugangsnachweis dem Vermieter mitteilen. Ggf. nochmal mit Fristsetzung zur Behebung des Mangel. Telefonate sind absolut sinnlos, wenn nichts unternommen wird.

Jetzt mitmachen!

Sie haben noch kein Benutzerkonto auf unserer Seite? Registrieren Sie sich kostenlos und nehmen Sie an unserer Community teil!