Untermietervertrag

  • Liebe Forumcommunity,

    seit Oktober diesen Jahres wohnen wir (zwei Studentinnen) in einer WG in einem kleinen Örtchen.
    Anfangs sollten wir einen Vertrag unterzeichnen, der vorsah, dass wir die Miete nach vorzeitigem Auszug solange weiterzuzahlen hatten, bis ein geeigneter Nachmieter gefunden worden ist.
    Den wollten wir natürlich nicht unterzeichnen und haben danach einen ausgehandelt, nach dem wir drei monate Kündigungsfrist vor jedem Semesterende haben und diese drei Monate zahlen müssen, sollten wir da keinen Nachmieter gefunden haben.
    Jetzt habe ich die Frage, wie leicht könnten wir aus diesem Untermietervertrag herauskommen?

    Die dritte Mitbewohnerin ist Hauptmieterin und sieht überhaupt nicht ein, warum sie sich um irgendwelche Pflichten, wie das Einrichten um einen Internetanschluss usw kümmern soll.
    Unter anderem wegen solchen Faxen würden wir gerne eine andere Wohnung suchen.

    Und: Was hat eine Hauptmieterin im Allgemeinen für Pflichten und Rechte gegenüber den Untermietern?

    Mit freundlichem Gruß

  • Studentinnen23456:

    "haben danach einen ausgehandelt, nach dem wir drei monate Kündigungsfrist vor jedem Semesterende haben und diese drei Monate zahlen müssen, sollten wir da keinen Nachmieter gefunden haben.
    Jetzt habe ich die Frage, wie leicht könnten wir aus diesem Untermietervertrag herauskommen?"
    Ohne Zustimmung des VM nicht.

    "Die dritte Mitbewohnerin ist Hauptmieterin und sieht überhaupt nicht ein, warum sie sich um irgendwelche Pflichten, wie das Einrichten um einen Internetanschluss usw kümmern soll."
    Wurde dies rechtsgültig vereinbart?

    "Unter anderem wegen solchen Faxen würden wir gerne eine andere Wohnung suchen."
    *kopfschüttel*

    "Was hat eine Hauptmieterin im Allgemeinen für Pflichten und Rechte gegenüber den Untermietern?"
    Stehen im Mietvertrag. Übrigens:
    Streiche Hauptmieterin, setze Vermieter.
    Streiche Untermieter, setze Mieter.
    PS: Streiche Untermietervertrag, setze Mietvertrag.

    Einmal editiert, zuletzt von Berny (7. November 2011 um 23:00)

  • Zitat

    wie das Einrichten um einen Internetanschluss usw kümmern soll.

    Dazu ist sie auch nicht verpflichtet. Genau so wenig muss sie dafür sorgen, dass immer genügend Toilettenpapier vorrätig ist. Außer ihr habt es im Mietvertrag schrifttlich festgelegt.

    Fürs Telefon/Internet ist nicht der Vermieter zuständig, das ist einzig der Nutzer. Der Vermieter muss nur Wasser und Strom liefern.

    Mietrecht: Telefon, Telefonanschluss

  • Zitat

    Und: Was hat eine Hauptmieterin im Allgemeinen für Pflichten und Rechte gegenüber den Untermietern?

    Hmm genauso gut könnte die Frage lauten: Welche Rechte und Pflichten hat eine Ehefrau gegenüber Ihrem Ehemann oder umgekehrt. Hier geht es einzig und alleine um die Frage des Zusammenlebens und 'zum Glück' ist dies noch nicht gesetzlich geregelt.

    Als Untermieter müssen Sie sich mit dem Hauptmieter einigen. Ist dies nicht möglich, weil die Chemie zwischen den Beteiligten nicht stimmt, bleibt nur der Weg der Trennung, genau wie in einer Partnerschaft.

    Ein Untermietvertrag ist eine zivilrechtliche Vereinbarung zwischen den Beteiligten und hat mit dem Mietrecht nur ansatzweise zu tun. Ob die in zwischen Ihnen vereinbarte Kündigungsvereinbarung Bestand hat, wage ich zwar zu bezweifeln, allerdings werden Sie sich dagegen unter Umständen nur mithilfe eines Anwalts wehren können.

    Darüber hinaus wäre sicherlich zunächst zu klären, ob es sich in Ihrem Fall um eine

    Mieterverein: Untermiete

    oder

    Mieterverein: Wohngemeinschaften

    handelt.

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