Kosten für Reinigunsfirma

  • Hallo ich bin hier ganz neu.Mein Problem:Ich bin Mieterin und mein Vermieter ist Eigentümer meiner Wohnung.Im Haus sind 9 Eigentumswohnungen, die auch teilweise vermietet sind. Meine NK-Abrechnung beinhaltet ganz neu die Kosten für eine Reinigungsfirma, die das Treppenhaus und Außenanlagen reinigen. Es wurde von allen Eigentümern beschlossen, die Rinigung von der Firma durch führen zu lassen.Zudem kommt, dass die Qualität der Reinigung sehr schlecht und unregelmäßig ist, sodass wir oft noch zusätzlich selbst putzen und auch bezahlen sollen.
    1.-Ich wurde nie von meinem Vermieter davon informiert, dazu nie gefragt u wollte weiterhin selbst reinigen, als ich es von den Nachbarn erfuhr,die Eigentümer sind.Dies gab ich telefonisch an meinen Vermieter kund.
    2.-In meinem Mietvertrag u der Hausordung steht,dass der Mieter die Pflicht hat,alles selbst zureinigen.

    Bei Übergabe der NK-Abrechnung erklärte ich meinem Vermieter, dass ich nicht gewillt bin,diese Kosten zu bezahlen und er für die Zukunft das ändern lassen soll.Auf telef. Nachfrage,gab's die Antwort:"Es geht nicht, einen Einzelne rauszunehmen"
    Wie verhlte ich mich jetzt richtig, ziehe ich die Kosten f.Reinigungsfirma ab und schreibe es dem Vermieter? Wer kann mir noch Tipp's geben? Danke siggi:confused:

  • Hallo siggi,

    "Meine NK-Abrechnung beinhaltet ganz neu die Kosten für eine Reinigungsfirma,"
    Waren frühere Abrechnungen ohne?

    "In meinem Mietvertrag u der Hausordung steht,dass der Mieter die Pflicht hat,alles selbst zureinigen."
    Ist eine klare Aussage. Ich gehe davon aus, dass Du Deiner Reinigungspflicht nachkommst.

    "Bei Übergabe der NK-Abrechnung erklärte ich meinem Vermieter, dass ich nicht gewillt bin,diese Kosten zu bezahlen und er für die Zukunft das ändern lassen soll."
    Richtig.

    "Auf telef. Nachfrage,gab's die Antwort:"Es geht nicht, einen Einzelne rauszunehmen""
    Natürlich geht das, aber das ist ja schon nicht mal mehr Dein Problem.

    "Wie verhlte ich mich jetzt richtig, ziehe ich die Kosten f.Reinigungsfirma ab und schreibe es dem Vermieter?"
    Ja, unter Hinweis auf die Betriebskostenverordnung.

  • Aus "Mietrechtslexikon"
    Nur wenn es im Mietvertrag ausdrücklich geregelt ist, darf der Vermieter zur Durchführung der Reinigung einen Fachbetrieb beauftragen. Sofern der Mietvertrag keine Regelung enthält, darf der Vermieter keine Reinigungunternehmen beauftragen und damit den Mietern das Recht zur (kostengünstigen) Treppenhausreinigung entziehen. Es muss das Einverständniss sämtlicher Mieter vorliegen. Eine Art "Mehrheitsbeschluß" gibt es hier nicht (AG Frankfurt/Oder WM 97, 432).

    Alles klar ??

  • Aus "Mietrechtslexikon"
    Nur wenn es im Mietvertrag ausdrücklich geregelt ist, darf der Vermieter zur Durchführung der Reinigung einen Fachbetrieb beauftragen. Sofern der Mietvertrag keine Regelung enthält, darf der Vermieter keine Reinigungunternehmen beauftragen und damit den Mietern das Recht zur (kostengünstigen) Treppenhausreinigung entziehen. Es muss das Einverständniss sämtlicher Mieter vorliegen. Eine Art "Mehrheitsbeschluß" gibt es hier nicht (AG Frankfurt/Oder WM 97, 432).

    Alles klar ??

    Halt - Ist so nicht unbedingt korrekt.

    In einer Eigentümergemeinschaft enstcheiden die Eigentümer durch einen Mehrheitsbeschluss, wie die Pflege der Außenanlage und des Treppenhauses zu erfolgen hat. Ein einzelner Eigentümer selbst hat hier deshalb nur wenig Einfluss und muss sich, auch wenn er gegen eine Vergabe ist, unter Umständen einem derartigen Mehrheitsbeschluss beugen.

    Entscheiden ist hier deshalb, ob die Abrechnung derartiger Kosten im Mietvertrag vereinbart wurde. Und dies kann durchaus mit dem Hinweis auf die BetrKV erfolgt sein.

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