Stellplätze und Parkverbot

  • Hallo Zusammen,
    habe eine Frage und bräuchte dazu eure Hilfe. Wäre super wenn eure Antwort mit zutreffenden Gesetzten genannt werden.

    Wohne in einem Mehrfamilienhaus mit inoffiziellem Autostellplatz mit einer Kapa für ca 3-4 Pkw. als ich hier einzog fragte ich den Hausverwalter ob sich ein Stellplatz anmieten ließe-seine Antwort war Nein da er Garagen vermietet, welche wiederum ich ablehnte.

    Sämtliche Parteien das Hauses nutzten allerdings die besagten Stellplätze einschließlich meiner Person. Dabei fiel mir auf, dass ein alteingesessener Mieter auf genau zwei der Stellplätze Anspruch erhob indem er sie dauerhaft besetzte. Er fing an mich zu zuparken. aufgrund meiner vorteilhafteren Arbeitszeiten gibt es tage an denen er dann wiederum zu kurz kommt.

    Dieser Mieter ist übrigens Mitarbeiter des Hauseigentümers.

    Eines Tages ohne, dass eine Ausschreibung stattfand mietete dieser Zwei der Stellplätze an und reichte im selben Atemzug Beschwerde gegen andere Parker ein, er werde lautstark belästigt durch parkende Fahrzeuge. Daraufhin wurde vom Verwalter ein "generelles Parkververbot" für die Fläche schriftlich an mich ausgesprochen.
    Darüberhinaus ist es vllt erwähnenswert, dass auf dem restlichen Teil des Hofes 12 vermiete Garagen stehen. Die Begründung Lärmbelästigung, daher absurd.

    2te Begründung war. Behinderung ein und ausfahrender Fahrzeuge ebenfalls absurd wegen grßzügiger Fläche.

    Bitte und Hilfe. Vielen Dank

  • Zitat

    Wäre super wenn eure Antwort mit zutreffenden Gesetzten genannt werden.

    Vielleicht mit einer schönen roten Schleife dekoriert? Hier ist ein Forum für Mietrecht! Mietrecht bezieht sich auf deine Wohnung, die du gemietet hast. So weit klar?

    Da du aber, wenn ich dich richtig verstanden habe, zusammen mit deiner Wohnung keinen Parkplatz/keine Garage angemietet hast, endet hier die Beratung, weil wir ein völlig anderes Terrain betreten.

  • Wie bereits schon 2mal erwähnt; schauen Sie in Ihren Mietvertrag und Sie finden darauf bestimmt eine Antwort. Was andere Mieter tun oder nicht ist für Sie in diesem Falle tabu.

  • Wie bereits schon 2mal erwähnt; schauen Sie in Ihren Mietvertrag und Sie finden darauf bestimmt eine Antwort. Was andere Mieter tun oder nicht ist für Sie in diesem Falle tabu.

    ok vielen Dank, Leute
    kann mir denn einer sagen wo ich eine Anwort bekommen könnte?

  • ok vielen Dank, Leute
    kann mir denn einer sagen wo ich eine Anwort bekommen könnte?


    Falls Du Probeme mit Lesen oder Verstehen können oder wollen hast, versuch' es mal beim Standortpfarrer.

  • ok vielen Dank, Leute
    kann mir denn einer sagen wo ich eine Anwort bekommen könnte?

    Hier ist man schon allerhand gewohnt.
    Nochmals! Die Garagen anderer Leute gehen Ihnen garnichts an. Wenn Sie auf Nachbarschaftskrieg aus sind werden Sie hier keine Hilfe erhalten!

  • Zitat

    ok vielen Dank, Leute
    kann mir denn einer sagen wo ich eine Anwort bekommen könnte?

    Äh auf welche Frage denn - grübel

    Wenn es allerdings um den Stellplatz geht hilft nur ein Blick in den Mietvertrag. Wenn in diesem kein Stellplatz enthalten ist, und auch über einen separaten Vertrag kein Stellplatz gemietet wurde....

    Ein Gewohnheitsrecht bei Stellplätzen gibt es nicht.

    Einmal editiert, zuletzt von Gruwo (7. November 2011 um 13:35)

Jetzt mitmachen!

Sie haben noch kein Benutzerkonto auf unserer Seite? Registrieren Sie sich kostenlos und nehmen Sie an unserer Community teil!