Ein Installateur hatte ein Wasserrohr falsch angeschlossen und es liefen ca. 100 Liter Wasser auf dem Vollparket einer Nachbarwohnung.
Es wurde ein Handwerker beauftragt den Parketboden in der Wohnung wegen dem Wasserschaden zu reparieren.
Für diese Arbeiten mußte die zur Miete wohnende Familie in eine Ersatzwohnung ziehen (Kosten 600€). Diese ersten Arbeiten wurden nicht korrekt durchgeführt und es wurde ein neuer Termin vereinbart. Also mußte die Familie ein zweites mal in eine Ersatzwohnung, welche wiederum 530€ kostete. Auch diese erneuten Arbeiten wurden wieder unsachgemäß durchgeführt Der Handwerker sah dies auch ein und gab das Geld für diese Arbeiten zurück.
Der Boden muß nun ein drittes mal bearbeitet werden !
Für die erste Arbeit hat schon die Hausratversicherung der Mieters die Kosten der Ersatzwohnung übernommen und die sagt nun, für die weiteren Mietkosten solle man sich jetzt bitte an den Handwerker wenden, da dieser ja unsachgemäß gearbeitet hat und die Mieter so gezwungen waren, wiederholt in einer Ersatzwohnung zu wohnen.
Nun die Frage: Muß der Handwerker auch diese Kosten für die Ersatzwohnungen tragen, da durch sein Verschulden die Familie ständig ausquartiert wurde? Oder wer trägt diese Kosten, besonders für die 3. Ausquartierung?