Rückwirkende Umlegung (Grundsteuer)

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    Hallo

    Ich erhielt vor ein paar Tagen einen Brief meines Ex-Vermieters. Darin steht, dass die Grundsteuer für die Jahre 2009 und 2010 erhöht wurde und ich dadurch etwa 210 Euro nachzahlen muss…..

    Ich habe versucht die Situation, meine Recherche über das Thema und meine Frage so verständlich wie möglich zu gliedern und hier zu erklären… (Ich bin Ausländer… Entschuldigung für meine Grammatikfehler.)


    Die Sachlage

    Objekt: Gebäude mit etwa 40 Wohnungen. (Ich habe eine der Wohnungen von Mai 2008 bis August 2011 gemietet)


    Vermieter erhielt vom Finanzamt:

    • Anfang September 2011: Grundsteuerbescheid „Änderung der Festsetzung/Abmeldung“: Der bisherige Einheitswert- und Grundsteuermessbescheid wurde zunächst aufgehoben (Grundstücksart erscheint in alle Grundsteuerbescheide seit 2008 als unbebautes Grundstück).
    • Ende September 2011: Grundsteuerbescheid „Änderung der Festsetzung“: Rückwirkende Erhöhung der Grundsteuer B (Substanzsteuer) für die Jahre 2009, 2010 und 2011. (Jetzt erscheint das Grundstück in dem Bescheid als Mietwohnungsgrundstück)

    Mieter (Ich) erhielt von Vermieter:

    • Ende Oktober 2011: Einen Brief (In der Anlage: neuer und alle alten Grundsteuerbescheide): Mir wurde darin mitgeteilt, dass der Vermieter die Grundsteuer gegenüber den Mietern rückwirkend umlegen wollte. Ich muss also für das Jahr 2009 und 2010 jeweils etwa 105€ bezahlen. Gesamtsumme etwa: 210€. Der Betrag muss bis zum 30.11.2011 bezahlt worden sein.


    Meine Recherche und Verständnis der Situation

    Ich habe darüber recherchiert und mich mit dem Gesetz auseinander gesetzt (§560 BGB). Soweit ich verstehe ist die Umlegung der Kosten rechtens, unter folgenden Bedingungen:
    -a-) Die Möglichkeit der Umlegung muss im Mietvertrag vereinbart sein (§ 560 Abs. 1 BGB).
    -b-) Die Umlegung muss in Textform mitgeteilt werden. Das Gesetz nennt das „Erklärung“ (§ 560 Abs. 1 BGB).
    -c-) „Die Erklärung“ ist nur wirksam, wenn in ihr der Grund für die Umlage bezeichnet und erläutert wird (§ 560 Abs. 1 BGB).
    -d-) Der Mieter schuldet seinen Teil der Umlage mit Beginn des übernächsten Monats nach dem Erhalt der „Erklärung“ (§ 560 Abs. 2 BGB).
    -e-) Die rückwirkende Umlage wirkt maximal ab den Beginn des Jahres vor der „Erklärung“ (§ 560 Abs. 2 BGB).
    -f-) Der Vermieter muss innerhalb von drei Monate die Mieter in Kenntnis setzen, dass er die rückwirkende Umlegung der Kosten vornimmt (§ 560 Abs. 2 BGB).


    …Also in meinem Fall sieht das folgender maßen aus:

    zu -a-) Die Möglichkeit der Umlegung wurde im Mietvertrag vereinbart .
    zu -b-) „Erklärung“ in Textform erhalten.
    zu -c-) Soweit ich es sehe wurde keinen Grund für die Umlegung genannt oder erläutert. Aber was versteht man unter Bezeichnung und Erläuterung des Grundes? Hätte der Vermieter schreiben müssen: „Ich kann das nicht allein bezahlen, ich habe zu viele Kinder zu ernähren?“ oder hätte der Vermieter so was schreiben müssen wie: „Sie haben dort gewohnt und deswegen finde ich. dass sie sich an den Kosten beteiligen müssen“
    zu –d-) Verstehe ich das richtig? Müsste ich erst Ende Dezember bezahlen? Ich habe die „Erklärung“ Ende Oktober erhalten und ich muss laut Vermieter bis zum 30.11.2011 bezahlt haben…. wäre dann seine Aussage falsch?
    zu -e-) Wenn die rückwirkende Umlage rechtens ist, muss ich nur das Jahr 2010 bezahlen, oder? Der Vermieter will, dass ich insgesamt etwa 210€ für die Jahre 2009 und 2010 bezahle. Das wäre aber nicht rechtens, oder? Ich erhielt die „Erklärung“ im Jar 2011 und müsste nur das Jahr 2010 bezahlen, denn für 2011 fordert er nichts.
    zu -f-) Der Vermieter hat die Frist von 3 Monate eingehalten.

    Meine Frage:

    Ist mein Analysis der Situation richtig? Muss ich das gar nicht zahlen
    Dadurch dass der Vermieter keinen Grund für die Umlage in dem Brief geschrieben hat (soweit ich erkennen kann), ist diese nicht wirksam. Ich muss also nichts bezahlen, denn er ein Formfehler in der „Erklärung“ hat?
    Wenn die „Erklärung“ doch wirksam ist, muss ich nur die Kosten für das Jahr 2010 bezahlen und nicht für 2009.
    Ist das richtig so??

    (Vielen Dank für Eure Zeit und Hilfe)
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