quadratmeter um 40% geringer

  • Erstmal hallo in die runde!

    Ein Freund unserer Familie hat heute mal - auf mein Anraten - seine Wohnung ausgemessen.

    Nach Abzug der Schrägen ( kennen die Berechnung) verblieben 31qm.:eek:

    Lt. Mietvertrag soll die Wohnung 51 qm sein. Die dazugehörende Dachterasse ist extra aufgeführt. Was sollte er jetzt schnellstmöglich machen.
    Er wohnt dort seit genau 10 Monaten.
    Freue mich über viele Antworten.
    Lg
    Zoey

  • zoey:

    "Nach Abzug der Schrägen ( kennen die Berechnung) verblieben 31qm.:eek:
    Lt. Mietvertrag soll die Wohnung 51 qm sein. Die dazugehörende Dachterasse ist extra aufgeführt. Was sollte er jetzt schnellstmöglich machen."
    Vorab: Entfernungen sind zw. Wänden, nicht zw. Fussleisten, zu messen. Türfüllungen nicht mitmessen.
    Ich würde meine Berechnung mm-genau dem VM mitteilen und um seine Stellungnahme bitten.
    Wie ist im MV der genaue Wortlaut bzgl. Wohnungsgrösse und Berechnungsgrösse für die Betriebskostenabrechnung?

    Einmal editiert, zuletzt von Berny (1. November 2011 um 00:34)

  • danke für die schnelle Antwort.

    Habe mir heute mal den Mietvertrag genau angeschaut.

    vermietete Wohnfläche : 51qm
    + Dachterasse : 11 qm

    Werden morgen mal zu zweit nochmals messen. Hatte unseren Freund
    darauf hingewiesen von Wand zu Wand zu messen.

    Mir kam die Wohnung von Anfang an zu klein vor. Da diese teil-
    möbliert vermietet wird, ist es immer schwieriger das ganze so
    einzuschätzen.
    Melde mich morgen mit exakten Maßen wieder.
    Lg
    Zoey

    Edith: Er zahlt Pauschalmiete incl. Strom. Es erfolgt keine Nebenkostenabrechnung.

  • Pauschalmiete ist nicht mehr zulässig.

    Heizkostenverordnung § - 2 Vorrang vor rechtsgeschäftlichen Bestimmungen

    Außer bei Gebäuden mit nicht mehr als zwei Wohnungen, von denen eine der Vermieter selbst bewohnt, gehen die Vorschriften dieser Verordnung rechtsgeschäftlichen Bestimmungen vor.

    Ihr Mietvertrag muß geändert werden und damit sollte auch eine Überprüfung der Wohnfläche einher gehen.

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