Hallo,
ich wohne seit 2o Jahren in einem Mehrfamilienhaus zur Miete.
Das Haus hat 10 Wohnungen, die bis auf die von mir bewohnte z.Zt. leerstehen.
Vor kurzem wurde das Haus zwangsversteigert, der neue Eigentümer kündigte mir die Wohnung zum 31,12.2011 mit Verweis auf Eigenbedarf "für sich und seine Lebensgefährtin" und berief sich hierbei auf § 57 a ZVG bzw. § 573 GBG.
Frage: Ist dies so zulässig und muß ich das so hinnehmen ?
Gruß holliwutt