Kündigung nach Ersteigerung

  • Hallo,
    ich wohne seit 2o Jahren in einem Mehrfamilienhaus zur Miete.
    Das Haus hat 10 Wohnungen, die bis auf die von mir bewohnte z.Zt. leerstehen.
    Vor kurzem wurde das Haus zwangsversteigert, der neue Eigentümer kündigte mir die Wohnung zum 31,12.2011 mit Verweis auf Eigenbedarf "für sich und seine Lebensgefährtin" und berief sich hierbei auf § 57 a ZVG bzw. § 573 GBG.

    Frage: Ist dies so zulässig und muß ich das so hinnehmen ?

    Gruß holliwutt

  • Das riecht verdächtig nach vorgeschobenen Eigenbedarf.
    Das von 9 Leerständen ausgerechnet Ihre Wohnung dem neuen Eigentümer schmeckt, ist schon sehr bemerkenswert.
    Ich denke das er Sie bloß raushaben will und dieses Objekt zu sanieren und/oder es mit Gewinn weiter verkaufen will.
    Allerdings müssen Sie selbst entscheiden, was Sie tun.
    Ich würde mich vorab mit einem Anwalt beraten, inwieweit Sie eventuell Schadenersatz einklagen könnten.

  • Naja, wenn nach §57a ZVG gekündigt wurde, braucht es ja nichmal Eigenbedarf. Nach einer Zwangsversteigerung hat der Ersteher ein Sonderkündigungsrecht.

    Schon richtig - Aber auch bei einer Kündigung gem. §57a ZVG muss der Ersteher ein berechtigtes Interesse für die Kündigung nachweisen.

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