Fàkalwasser im Keller/ Dauerzustand

  • Hallo ,
    ich brauch ganz dringend und so schnell wie mòglich antworten...

    ausgangssituation:
    ich habe mir eine wohnung angesehen, bei der 2. besichtigung mit meinem freund ist uns etwas schimmel in der kueche aufgefallen, ich habe die hausverwalterin angerufen.
    sie sagte, das dach wàre undicht gewesen, das sei repariert und wenn der aktuelle befall (ca30x30cm) entfernt sei, komme nichts mehr nach.
    ich habe dann gesagt, dass ich das selber im rahmen der renovierung entferne...

    bei der ersten besichtigung MIT der hausverwalterin fiel mir schon ein moderiger geruch im hausflur auf. auf nachfrage bekam ich dann die info, dass es im keller einen wasserschaden gab und das wasser abgepumt wurde und das ich den keller erstmal nicht nutzen kònnte.
    war auch noch ok, das hòrte sich so an, als ob der schaden beseitigt sei.

    nun war gestern die schluesseluebergabe. nachdem ich das uebergabeprotokoll unterschrieben und die schluessel erhalten hatte, ging ich mit dem hausmeister, der das gemacht hat, in den keller, um die zàhlerstànde abzulesen.

    ich habe mich dann die treppe zu den kellergàngen runtergetraut (die stromzàhler sind auf einer zwischenetage im kellerbereich) und dachte, mich trifft der schlag. es roch wie auf einem alten ddr-plumpsklo und das wasser stand bis zur kante der untersten stufe. also locker 20 cm abwàsser im keller.
    ich habe darauf hin den hausmeister gefragt, was das denn nun sei...
    er erzàhlte mir dann, dass wohl bauarbeiter eine stange im rohr vergessen hàtten und sich nun das wasser stauen wèrde und dann im haus austritt, das aber heute (also gestern dann) abgepumpt werden solle.
    ich habe ihn dann gefragt, wie lange das dann dauert, bis das wieder so vollgelaufen ist und er meinte, das kommt drauf an soviel, wie wir im haus halt pipi machen.
    auf anfrage, wann das repariert wird, kam die antwort, dass das rohr, das betroffen sei, nicht zur hausanlage gehòrt und das bald der buergersteig geòffnet werden soll.
    aber keine zeitangabe
    ich habe dann im hausflur eine mieterin getroffen, die mir dann erzàhlte, dass das jetzt so das 3. mal sei, dass abgepumt werden soll und dass das seit dezember 2010 so geht...

    ich kann da definitiv nicht einziehen....

    montag kommt der umzugswagen, alle kartons sind gepackt und die mòbel abgebaut.

    was ist meine rechtliche mòglichkeit?

    ich habe ueberlegt, den umzugswagen abzubestellen und die hausverwaltung dazu zu bewegen, mir eine andere wohnung zur verfuegung zu stellen, bis die schàden da behoben sind.
    es handelt sich um abwasser mit fàkalien, das kann atemwegserkrangen hervorrrufen, die haustuere steht den ganzen tag offen, eine mieterin im eg hat wohl schon die miete gekuerzt.
    der keller ist jetzt so lange feucht, dass das fundament wohl durch ist...

    HIIIILFE....... das kann ich meinem Kind (3) nicht antun...

    was soll ich jetzt bloss machen???

    ich fuehle mich "arglistig getàuscht"

  • Sicherlich stellt der Mangel (Nicht nutzbarkeit des Kellers, Geruchsbelästigung) einen Grund zur Mietminderung dar (wobei ich aber in Ihrem Fall nicht sicher bin, da der Mangel bei Vertragsabschluss?, spätestens aber bei der Besichtigung bekannt war)

    Die Wohnung (die vermutlich nicht im Keller liegt) dürfte deshalb aber trotzdemnicht unbewohnbar sein). Somit sehe ich keinen Grund zur frislosen Kündigung.

  • als ich bei der erstbesichtigung den geruch ansprach, wurde das heruntergespielt. mir wurde nicht gesagt, welches ausmas der wasserschaden hat, sondern nur, dass er behoben wird, was aber nicht der fall ist. das ist seid 10 monaten dauerszustand.

    und nein, es wurde herabgespielt und daher war der eigendliche schaden NICHT bekannt.

    auch die hausmeister gaben mir nur auf dràngelnde fragerei auskunft und das auch erst NACH der schluesseluebergabe!!!
    das ausmas der kathastrophe wurde mir dann von einer mieterin berichtet.


    ich will die wohnung ja beziehen, aber erst, wenn es zumutbar ist, in diesem haus zu leben, dh, wenn das haus trocken ist und nicht mehr stinkt.

    kann ich bis dahin eine ersatzwohnung bekommen? bzw, besteht ein rechtlicher ansprucH?

    beim mietvertragsabschluss wusste ich nichts ueber die tragweite, mir wurde es als normaler, einfacher wasserschaden dargestellt...
    als ich die wohnung besichtigte, war der keller grade ausgepumpt und mir wurde gesagt, er muesse nur trocknen, obwohl bekannt ist, dass das wasser wieder und wieder und wieder kam...

  • Dann würde ich den Mangel (auch wenn dieser dem Vermieter offensichtlich bereits bekannt ist) unverzüglich schriftlich, mit Zugangsnachweis, mitteilen und ihn zur Beseitung (mit Fristsetzung) auffordern.

  • laut aussage des hausmeisters gehòrt das verstopfte rohr nicht mehr zur anlage des hauses. aber wenn dann die stadt dafuèr zustàndig ist....
    laut nachbarin ist dieser zustnd seit 10 monaten bekannt.

    ich bin kurz davor, alles abzublasen...

  • Hallo Mutti in NOT,

    Du hast die Wohnung in dieser Schrottimmobilie angemietet ohne Dich gründlich über die Randerscheinungen informiert zu haben.

    Ich würde, wenn der Vermieter mir keine andere Wohnung anbieten will oder kann, diese erst mal beziehen und sofort kündigen. Wenn der VM die Kündigung bis zum 3.11. nachweislich erhält, könnte sie zum 31.1.2012 gelten.

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