Kündigung des mitgemieteten Gartens erhalten!

  • Hallo,

    ich würde mich sehr freuen wenn mir hier jemand helfen könnte.

    Mein Lebenspartner und ich haben mit unseren Kindern im Juni 2009 eine Wohnung gemietet in einem Zwei-Familienhaus.Dazu wurde uns der Garten inkl.Carport,Geräteschuppen und ein Grillplatz,also fast alles was zum Grundstück gehört angeboten.Da wir für unsere Kinder eine Wohnung mit Garten gesucht haben schlugen wir zu und haben den Mietvertrag für die Wohnung und ein Blatt wo die Anmietung der restlichen Dinge steht unterschrieben.Für den Garten zahlen wir 50 Euro jeden Monat zusätzlich zur Miete.

    Nun wurde das Haus im Juli diesen Jahres von unseren vorherigen Vermietern verkauft.Und heute flattern mir 2 gleiche Einschreiben ins Haus,in denen der neue Vermieter den Garten zum 31.01.2012 kündigt nach § 580a BGB.Im August hatte er mir noch telefonisch versichert dass wir den Garten behalten können.Daraufhin bauten wir nochmal einen neuen Pool(war genehmigt) ein und nahmen ein paar teure Veränderungen vor.

    Ich denke dass er etwas sauer ist weil wir uns weigern einen neuen Mietvertrag zuunterschreiben(seine Begründung: "Nebenkostenvorrauszahlung wären zu hoch") und ihn auch gebeten haben bei Gesprächsbedarf einen Termin zuvereinbaren und nicht jeden Samstag vor unserer Tür zustehen.Auch möchte er gerne einen Kellerraum von uns haben um dort einen Fahrradkeller einzurichten,aber damit sind wir nicht einverstanden.

    Kann er uns den Garten nun einfach so kündigen?Das bedeutet für uns schon eine große Einschränkung in unserer Lebensqualität hier,da der Garten bei Einzug ja Vorraussetzung für uns war.Ebenso wird es schwierig den Kindern(das Jüngste 2 Jahre) zuerklären dass sie den Garten nicht mehr betreten dürfen.Lohnt sich der Gang zum Anwalt?

    Freue mich über jede Antort und bedanke mich schon im Vorfeld!

    LG

  • Wenn der Garten nicht Teil Ihres Mietvertrags ist, sondern separat vermietet wurde, dann kann dieser auch separat gekündigt werden.
    Nach Ihrer Schilderung (Separates Blatt) gehe ich erstmal davon aus.

    Im übrigen muss der Vermieter sich dabei auch nicht an die Vorgaben (Gründe, Fristen) halten, an die er sich bei einer vermieterseitige Kündigung von Wohnraum halten müsste.

  • Zitat

    Kann er uns den Garten nun einfach so kündigen?

    Das wird davon abhängen, wie ein Gericht die gemeinsame Anmietung von Garten und Wohnung bewertet.

    Damit dürfte diese Frage beantwortet sein

    Zitat

    Lohnt sich der Gang zum Anwalt?

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