Eigentümerwechsel - neuer Mietvertrag

  • Hallo allerseits,

    ich habe ein dringliches Problem. Meine Tochter bewohnt eine kleine Wohnung, deren Eigentümer kürzlich gewechselt hat.

    Nun erfahre ich eben, daß heute der neue Eigentümer einen neuen Mietvertrag vorgelegt hat - den Töchterchen in Angst um ihre Bleibe sofort kritiklos unterschrieben hat.

    Ich habe eben das Internet überflogen und schon erste Infos wie "Kauf bricht nicht Mietvertrag" und zu § 558 eingeholt.

    Zwei Fragen ergeben sich auf die Schnelle und es würde mich/uns sehr freuen, wenn jemand schnellschnell weiterhelfen könnte.

    1) der Mietpreis (ortübliche Vergleichsmiete ist momentan nicht bekannt) soll von 210 auf 310 € Kaltmiete steigen. Nach meinen Infos ist das nicht zulässig weil mehr als 20%. Nun hat sie aber schon einen neuen Vertrag unterschrieben. Ist da noch was zu machen

    und

    2) wo kann sich meine Tochter (sie bezieht Hartz IV) möglichst kostenlos in Osnabrück Hilfe suchen??


    Vielen Dank für Eure Hilfe

  • Hallo Mietezahlender,

    genau genommen ist dies nicht Miet-, sondern Vertragsrecht.

    Sie könnte bspw. argumentieren, dass sie überrumpelt wurde.
    Vielleicht könnte man da auch einhaken, ob mit dem neuen MV der alte MV aufgehoben wurde...?

    Weisheit: ManFrau unterschreibt grundsätzlich NICHTS, ohne eine Nacht darüber geschlafen zu haben.

    War dem neuen VM bekannt, dass sie H4 ist?
    Hat der VM-Wechsel auch schriftlich mit Schreiben vom alten UND neuen VM stattgefunden?

  • Als Hartz4 Empfängerin geht die Tochter heute zum Amtsgericht, legt die letzte Bescheinigung vor und holt sich einen Beratungsschein. Damit dann zum Anwalt, der wird den Rest erledigen.

    Gleichzeitig sollte man natürlich auch klären, ob die Miete für diese Wohnung nicht den Rahmen der KdU sprengt.

  • Zitat

    ich habe ein dringliches Problem. Meine Tochter bewohnt eine kleine Wohnung, deren Eigentümer kürzlich gewechselt hat.
    Nun erfahre ich eben, daß heute der neue Eigentümer einen neuen Mietvertrag vorgelegt hat - den Töchterchen in Angst um ihre Bleibe sofort kritiklos unterschrieben hat.

    Hmm ist der Käufer der Wohnung überhaupt schon Eigentümer und somit berechtigt Verträge abzuschliessen? Denn mit der Unterschrift unter einen Kaufvertrag ist der Eigentumsübergang noch lange nicht vollzogen.

  • Hmm ist der Käufer der Wohnung überhaupt schon Eigentümer und somit berechtigt Verträge abzuschliessen? Denn mit der Unterschrift unter einen Kaufvertrag ist der Eigentumsübergang noch lange nicht vollzogen.


    Richtig, Gruwo, gute Idee!

  • Hallo allerseits,

    das ist alles sehr dubios. Meine Tochter hat noch nicht einmal ne Kopie des MV. Einzig die Info, daß die Wohnung verkauft werden soll/wurde, hat sie erhalten. Alles andere ist so nebulös. Ich hab ihr den Link zu diesem Fred gepostet, sie wird sich umgehend kümmern. Vielen Dank für die Hilfe.

    Mietezahlender

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