Zeitmietvertrag?/Kündigen wegen Lärm

  • Hallo,

    ich bin mit meiner Freundin 20.5.2011 in unsere erste gemeinsame
    Wohnung gezogen. Am Anfang war ja auch noch alles toll, doch mittlerweile hat sich die Wohnung als Alptraum herausgestellt.

    Unsere nachbarn die direkt über uns wohnen, halten nämlich nichts von Nachtruhe, da wird bis 2 Uhr Nachts getrampelt, die Türen geknallt,die Waschmaschine wird laufen gelassen, da wird auch mal um 1 Uhr Nachts geduscht.
    Da das Haus sehr hellhörig ist, ist als folge des Lärms ans schlafen nicht zu denken, da man jedes Geräusch bei uns unten wahrnimmt.
    Da wir beide Frühschicht haben und um 5 Uhr aufstehen müssen, ist das ganze natürlich noch schlimmer.

    Nun haben wir beide den Entschluß gefasst uns doch nach einer neuen Wohnung umzusehen und hier kommt unser Problem.

    Bei der Unterzeichnung des Mietvertrages, hat der Vermieter verlangt einen Vertrag über 5 Jahre abzuschliessen, den wir natürlich unterschrieben haben, da ja niemand ahnen konnte wie sich alles entwickelt.
    Nun weiß ich aber nicht ob dies rechtens ist, da folgendes geändert wurde.

    Es ist ein Standardmietvertrag wo bei §2 Mietzeit die Option c
    angekreuzt wurde.
    Normalerweise steht dort folgender Satz.
    "Der Abschluss des Mietvertrages erfolgt auf ___ Jahre. Das
    Mietverhältnis endet am ______. Die Vertragslaufzeit ist befristet,da nach Ablauf der Festmietzeit über die Wohnung aus folgendem Grund verfügt werden muss:"
    Bei uns wurde dann per Hand 5 Jahre eingetragen. Wann das
    Mietverhältniss endet wurde jedoch frei gelassen. Dazu kommt das der komplette Satz nach "Die Vertragslaufzeit..." durchgestrichen wurde und per Hand folgendes ergänzt wurde "verlängert sich automatisch um ein weiteres jahr wenn nicht 3 Monate vor Jahresende gekündigt wird".

    Handelt es sich hierbei um einen Zeitmietvertrag oder kann er mit
    einer 3 monatigen Frist gekündigt werden?

    Ich habe mich auch schon bei meinen Vermieter schriftlich beschwert, jedoch ohne großen Erfolg.

  • Hallo kal el2006,
    gemaess Ihrer Darstellung handelt es sich um einen Mietvertrag mit Verlaengerungsklausel. Und diese Art von Mietvertrag fuer Wohnraeume gibt es nicht mehr. Nur den sog. qualifizierten (Wohn) Mietvertrag. Unterschied hier. Dieser verlaengert sich nach den vereinbarten Mietzeit in einen unbefristeten usw.
    Da bedeutet, dass Sie einen unbefristeten Mietvertrag haben und diesen in der Regel mit einer Kuendigungszeit von drei Monaten kuendigen koennen.

    Tipp: Schriftlich per Post mit Nachweis und am besten mit Zeugen, der in der Kuendigung erwaehnt wird, die Kuendigung an den Vermieter fruehzeitig zustellen. Sollte Ihr Vermieter die Kuendigung ignoriere, so haben Sie den Nachweis und Zeugen!!!
    Fruehzeitig vor Ende der Kuendigungszeit eine Wohnungsabnahme mit schriftlichen Nachweis und Zeugen durchfuehren lassen.
    Sollte Ihr Vermieter Schwierigkeiten machen, dann ist es auch in der Regel schwierig ein "gutes" Ende des Mietverhaeltnis zu bekommen. ( Abnahme der Wohnung, Rueckzahlung der Kaution usw. ) Um weitere Probleme zu vermeiden, am besten den Mieterschutzbund aufsuchen (fruezeitig).

    Hinweis: Dieser Beitrag ist keine Rechtsberatung
    D-D-I

    Hinweis: Dieser Beitrag beruft sich auf eine unverbindliche Privatmeinung, daher ist der Beitrag keine Rechtsberatung.
    Gruß Bokiwi

  • Ein wesentlicher Fakt kommt noch hinzu: Es muß der Grund der Befristung angegeben werden. Fehlt dieser, ist es kein qualifizierter Zeitmietvertrag , sondern ein unbefristeter mit 3-monatiger Kündigungsfrist.

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