Hallo Leute,
haben heute eine Ermahnung vom Vermieter bekommen, dass wir Unkraut und Reste vom Unkraut-Säubern entfernen sollen, oder er es kostenpflichtig machen lässt...
Zu unserer Situation:
Wohnen in einem Haus mit 4 Personen, haben einen Garten, Garage etc. Unser Vermieter hat im Erdgeschoss (separater Eingang)einen kleinen Werkstattraum. Das Haus ist aber in einem erbärmlichen Zustand, dass heißt:
-Teppich ist fast nicht mehr vorhanden
-Tapete ist aus den 70ern
-Haus besitzt keinerlei isolierung... Nach ungefähr 3min ist es im Winter wieder kalt, wenn die Heizung aus ist und an den Füßen zieht es kontinuierlich. In den Zimmern sind alte Gasheizöfen...
-Heizung geht teilweise aus und ist schwer anzubekommen
-Sprung in einem der Fenster
-Teilweise dauert es einige Minuten bis das Wasser warm wird
Was gibts sonst noch zu wissen:
-Vermieter hat einen Schlüssel, kommt gerne einfach so in die Wohnung und nutzt die Toillete ohne Ankündigung.
-Habe den Vertrag leider gerade nicht vorliegen, aber kann sein, dass da etwas drin steht wie: "Im Jahr werden nur Reparaturkosten in Höhe von 200€ übernommen".
Was ist jetzt passiert haben den Garten und Einfahrt nicht wirklich gepflegt, da man ja nicht gerne in etwas investiert was eh keine Zukunft hat. Dadurch ist der Garten teilweise schon stark verwildert...
Die Fragen:
-Hat der Vermieter Anrecht Gartenzeug kostenpflichtig entfernen zu lassen?
-Inwieweit ist man verpflichtet den Garten, Einfahrt etc. zu pflegen?
-Darf er einfach in unser Haus kommen?
-Ist der Vertragszusatz mit den 200€ zulässig?
-Muss er Gartenpflege übernehmen, wenn er selbst einen Raum hier hat?
-Inwieweit muss er undichte Fenster, Heizung, Teppich, etc. erneuern?
So das wars erstmal. Wäre cool, wenn mir einer helfen kann!
Viele Grüße,
Niklas