Minderung der Kautionsrückzahlung durch Schaden

  • Hallo zusammen,

    vor 2 Monaten ist mir durch ein Missgeschick die Ceranplatte in meiner alten Wohnung gesprungen, die Schuld liegt auf meiner Seite. Die komplette Küche war mitvermietet, und die Versicherung hat den Schaden nicht bezahlt, da Eigenverschulden. So habe ich die Wohnung verlassen, ohne den Schaden beseitigt zu haben. Ich wusste also, dass die Kaution vom Vermieter gemindert wird.
    Jetzt möchte er als Entschädigung 400 Euro haben. Dies setzt sich zusammen aus dem Schaden (300) sowie der 'nötigen Reinigung' des Ofens (100). Zudem behauptet der Vermieter, der Herd wäre komplett neu gewesen, als ich eingezogen bin, was definitiv nicht der Fall war. Montagekosten dürften eigentlich nicht anfallen, da der Herd mitsamt der Küche ausgebaut wird, da der Nachmieter seine eigene mitbringt. Der Vermieter möchte den Herd aber als Teilespender für seine anderen Wohnungen und deshalb ersetzt wissen.

    Ok, jetzt meine Fragen:
    Nach welchem Verfahren wird der Wert des Herds festgelegt? Ist der Zeitwert maßgeblich? Muss der Vermieter beweisen, wie alt der Herd war?
    Für die Reinigung werden 100 Euro aufgerufen. Der Ofen war aber geputzt und sehr sauber, und auf keinen Fall unbrauchbar. Wie viel darf er da verlangen, und muss ich beweisen dass er sauber war?
    Welche Rechte/Möglichkeiten habe ich, um die Summe der Entschädigung zu mindern?

    Vielen Dank schonmal und einen schönen Abend noch,

    Stefan

  • 1. Der Vermieter hätte Ihnen die Möglichkeit der Nachbesserung geben müssen. Ich würde nicht zahlen. Der Preis wäre sowieso Wucher. Eine Putzfrau bekommt 7, 50 Die Stunde brutto.
    Wären 100€ : 7,5 € = 13 Stunden Putzzeit; wohl ein Lacher !

    2. Ersetzen müssen Sie den Zeitwert der Platte einschließlich Montage. Die weitere Verwendung der Küche ist für nicht maßgebend.

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