Miete rückwirkend bekommen und und und

  • Hallo!
    Ich habe vor ca. einem halben Jahr gemeinsam mit meiner Freundin einen Mietvertrag unterschrieben. es war ein ewiges hin und her, wann wir mit ihren eltern reden, dass sie auszieht, mal sagte sie ja dann nein. es gab viele streitigkeiten deshalb. somit standen auch nie möbel von ihr hier. alles was sich in dieser wohnung befindet ist mein eigentum. ich vermisse seid dem letzen mal als sie noch hier war, die kopie des mietvertrags, sowie eine rechnung (dazu später mehr) das ende vom lied: Sie ist zwar nie eingezogen und wir haben uns kürzlich getrennt, aber dennoch ist sie ja haftbar zu machen!? Ich werde in der Wohnung auf jeden Fall bleiben wollen und das ist auch schon mit dem Vermieter geklärt, dass der Vertrag dann auch mich umgeschrieben würde. Ich habe bisher alle Mieten in vollem Umfang alleine gezahlt, auch die Kaution ist von mir gezahlt worden.
    Die erste miete wurde ausgesetzt und es wurde mit dem mieter vereinbart diese mit den nächsten 6 mieten auszugleichen, heisst: 1monatsmiete+ 1/6-tel monatsmiete pro monat.

    einige mögen es vlt moralisch bedenklich erachten, was ich vorhabe, aber ich will nur die rechtliche lage geklärt haben.
    sozusagen schmerzensgeld für mein gebrochenes herz das sie hinterlassen hat.

    ich hatte mit dem vermieter telefoniert und gefragt ob die wohnung auf mich umgeschrieben werden kann, er sagte ja kein problem, machen wir so, ohne kündigungsschreiben, weil ich ihn privat gut kenne. müsste halt nur nen neuen vertrag unterschreiben. er wollte aber noch 4 wochen warten, vlt renke sich das ja mit der freundin noch ein... auf diese info hin habe ich mit ihr telefoniert und gesagt, dass es kein problem ist, dass ich ohne stress aus der sache mit ihr raus will,dass sie in 4 wochen aus dem vertrag ist. hab halt nochmal drüber nachgedacht und meine meinung geändert, davon weiss sie aber noch nichts.

    Für mich ergeben sich daher momentan folgende Fragen:

    1. Angenommen wir kündigen den Mietvertrag gemeinsam im einverständnis mit dem Mieter. dann hat sie doch für den Zeitraum der kündigungsfrist von 3monaten, die hälfte der miete zu zahlen oder? bzw. ich werde die volle miete weiterhin zahlen! aber dann kann ich die hälfte der miete von ihr zurückverlangen... wie funktioniert das, was muss ich machen um an mein geld von ihr zu kommen? ich vermute das sie nicht freiwillig zahlen wird.

    2. da ich ja bis dato die miete in vollem umfang allein gezahlt habe.... habe ich die möglichkeit rückwirkend für alle von mir gezahlten mieten, die hälfte bzw. einen teil von ihr zurückzuverlangen? es gibt keinerlei vereinbarung zwischen uns, wer was zu welchem teil zahlt.

    3. meine eltern haben uns (in der annahme dass wir zusammenziehen) das schlafzimmer bezahlt. wie oben erwähnt fehlt mir nun auf einmal die rechnung und ich kann sie nicht finden. ich vermute, dass sie sich die unterm nagel gerissen hat, zeit dazu hatte sie genug während ich weg war. wie gesagt der mietvertrag ist auch auf einmal unauffindbar.
    meine mutter hätte noch die belege der kontoauszüge woraus eindeutig hervorgeht, dass sie die bezahlt hat... ich wollte in den nächsten tagen versuchen über das einzugsdatum und den betrag eine zweitschrift von dem möbelhaus zu bekommen. aber ob das geht.
    Hat mein ex die möglichkeit, wenn sie im besitz der rechnung ist, zu behaupten, dass sie die möbel bezahlt hat und diese von mir verlangen???

    4. hat sie noch das recht, in die wohnung zu kommen, bzw. das recht einen schlüssel zu haben, nachdem die kündigung unterschrieben wurde (wurde bisher ja noch nicht, aber dazu wird es ja kommen) wie sieht es rechtlich aus a)BEVOR wir die kündigung unterschreiben und b) nachdem die kündigung unterschrieben ist. Ich will die nich hier haben, wer weiss was die hier noch anstellt. was kann ich tun um ihr das zu unterbinden?!

    Vielen Dank im voraus!

    Einmal editiert, zuletzt von Dubstech (22. Oktober 2011 um 01:23)

  • oje! Hier ist ein Forum für Mietrecht und nicht für gebrochene Herzen. Wenn du Forderungen gegenüber deiner Ex hast, dann musst du zivilrechtlich gegen Sie vorgehen. Dabei hilft dir dann jeder Anwalt.

  • oje! Hier ist ein Forum für Mietrecht und nicht für gebrochene Herzen. Wenn du Forderungen gegenüber deiner Ex hast, dann musst du zivilrechtlich gegen Sie vorgehen. Dabei hilft dir dann jeder Anwalt.

    Diese Aussage hilft mir nicht weiter, ich würde schon gern wissen, ob ich auch "zuvilrechtlich" betrachtet chancen habe meine Forderungen durchzusetzten oder ob ich lieber die finger davon lassen soll.

  • ]Du solltest mal deine Tastatur überprüfen lassen. Bei dir scheint die Shift-Taste zu klemmen. Sollte da aber eine Absicht hinter stecken, dann rate ich dir ganz freundlich: Mach dich vom Acker!

    Zitat

    dann musst du zivilrechtlich gegen Sie vorgehen. Dabei hilft dir dann jeder Anwalt.

    Und was ist an dem Satz so schwer zu verstehen?

    Einmal editiert, zuletzt von Mainschwimmer (22. Oktober 2011 um 13:31)

  • sehr nett, danke. vlt gibts ja andere user die mir helfen können. ist ja nicht die einzige frage die ich gern frage die ich beantwortet haben möchte


    Die einzige mietrechtliche Frage, die ich Dir beantworten kann: Solange Ihr beide als Mieter im MV steht, haftet JEDER von Euch für die GESAMTE Miete. Wie Ihr das im Innenverhältnis aufteilt, ist egal.
    Wer die kaution gezahlt hat, ist auch egal. Sie verbleibt in voller Höhe beim VM.
    Der VM kann auf (schriftliche) Bitte eines der Mieter diesen aus dem MV entlassen.
    Möbel hin und her, fehlende Unterlagen etc. sind alles Privatangelegenheiten.

  • Zitat

    ist ja nicht die einzige frage die ich gern frage die ich beantwortet haben möchte

    Aber bedenke, dies ist ein Mietrechtsforum, für deine anderen Probleme solltest du eventuell ein anderes Forum bemühen.

    Denn Mietrecht wird dann aktuell bei Problemen zwischen Mietern und Vermietern. Und nicht bei Liebschaften u.ä., die auseinanderbrechen.

  • Für mich ergeben sich daher momentan folgende Fragen:

    1. Angenommen wir kündigen den Mietvertrag gemeinsam im einverständnis mit dem Mieter. dann hat sie doch für den Zeitraum der kündigungsfrist von 3monaten, die hälfte der miete zu zahlen oder? bzw. ich werde die volle miete weiterhin zahlen! aber dann kann ich die hälfte der miete von ihr zurückverlangen... wie funktioniert das, was muss ich machen um an mein geld von ihr zu kommen? ich vermute das sie nicht freiwillig zahlen wird.
    -> Theoretisch könntest du die Hälfte der Miete von deiner Exfreundin einklagen, da ihr gemeinsam im Mietvetrag steht. Wie die Erfolgsaussichten aber sind, kann man nicht vorhersagen, schließlich hast du die Wohnung auch alleine genutzt. Entscheident könnte dafür sein, ob ihr euch einig darüber wart, dass du alleine dort bleibst oder ob sie dich dort mit der Wohnung "sitzen" gelassen hat. Auch die Tatsache, dass du bisher die Miete alleine gezahlt hat, ohne etwas von ihr zu fordern spielt dabei eine Rolle.

    2. da ich ja bis dato die miete in vollem umfang allein gezahlt habe.... habe ich die möglichkeit rückwirkend für alle von mir gezahlten mieten, die hälfte bzw. einen teil von ihr zurückzuverlangen? es gibt keinerlei vereinbarung zwischen uns, wer was zu welchem teil zahlt.
    -> siehe Antwort zu Frage 1.

    3. meine eltern haben uns (in der annahme dass wir zusammenziehen) das schlafzimmer bezahlt. wie oben erwähnt fehlt mir nun auf einmal die rechnung und ich kann sie nicht finden. ich vermute, dass sie sich die unterm nagel gerissen hat, zeit dazu hatte sie genug während ich weg war. wie gesagt der mietvertrag ist auch auf einmal unauffindbar.
    meine mutter hätte noch die belege der kontoauszüge woraus eindeutig hervorgeht, dass sie die bezahlt hat... ich wollte in den nächsten tagen versuchen über das einzugsdatum und den betrag eine zweitschrift von dem möbelhaus zu bekommen. aber ob das geht.
    Hat mein ex die möglichkeit, wenn sie im besitz der rechnung ist, zu behaupten, dass sie die möbel bezahlt hat und diese von mir verlangen???
    -> Hat natürlich so garnichts mit Mietrecht zu tun. Steht auf der Rechnung ein Name, nützt sie deiner Freundin eh nichts. Ansonsten Zweitschrift erbitten, zusammen mit dem Zahlungsnachweis deiner Eltern gut aufheben. Nur für alle Fälle. Verstehe ich es aber richrig, dass deine Eltern das Schlafzimmer für EUCH gekauft haben, also als Geschenk für euch beide, und gäbe es dafür Zeugen, dann dürfte sie natürlich ihren Anteil auch herausfordern.

    4. hat sie noch das recht, in die wohnung zu kommen, bzw. das recht einen schlüssel zu haben, nachdem die kündigung unterschrieben wurde (wurde bisher ja noch nicht, aber dazu wird es ja kommen) wie sieht es rechtlich aus a)BEVOR wir die kündigung unterschreiben und b) nachdem die kündigung unterschrieben ist. Ich will die nich hier haben, wer weiss was die hier noch anstellt. was kann ich tun um ihr das zu unterbinden?!
    -> Nichts. Sie ist Mieterin der Wohnung, solange bis entweder das Mietverhältnis beendet ist, oder sie sich aus dem Vertrag rausnehmen lässt. Und solange darf sie natürlich auch in die Wohnung rein - sie könnte sogar einziehen. Wie willst du sonst denn auch begründen, dass sie einen Teil der Miete zahlen soll, wenn du ihr die Nutzung der Wohnung verweigerst?

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