Sicherungskasten Stromzähler sichern

  • Hallo liebes Forum,

    mein Sicherungskasten + Stromzähler sind im Keller und leider für jeden zugänglich. Der Hausstrom läuft auch über meinen Stromzähler und deshalb kann ich nie alle Sicherungen rausmachen, da dann auch das Keller- und Flurlicht ausgeht. Das Ganze finde ich nicht gerade berauschend, da ich öfter außer Haus bin und dann meine Sicherungen alle rausmachen würde.

    Nun meine Fragen:

    Darf ich vom Vermieter verlangen, den Hausstrom von meinem Zähler runter zu nehmen?

    Darf ich den Sicherungskasten mit einem Schloß sichern, damit wengistens sicher gestellt ist, dass meine Sicherungen draußen bleiben, wenn ich auf Reisen bin?

    Danke.

  • Wolkenlos:
    "Darf ich den Sicherungskasten mit einem Schloß sichern, damit wengistens sicher gestellt ist, dass meine Sicherungen draußen bleiben, wenn ich auf Reisen bin?"
    ... und dass niemand evtl. Sicherungen abschaltet, sodass der Gefrierschrank...?
    Wie mein Vorposter bereits sagte, der Hauseigentümer MUSS das trennen, bspw. mit einem geeichten und korrekt angeschlossenen verplombten zusätzlichen Zähler.

  • Ich wohne jetzt im dritten Jahr hier und bei der 2. Nebenkostenabrechnung ist mir aufgefallen, dass die Vermieterin den Hausstrom gar nicht berechnet hatte. Daraufhin hab ich eine Rückerstattung angefordert und für zwei Jahre gerade mal ca. 8 € bekommen.

    Es gibt einen Zwischenzähler, der aber nicht angemeldet ist. Sie kann also berechnen was sie will, weil das keiner kontrollieren kann.

    Ich hatte sie gebeten, den Hausstrom von meinem Zähler runterzunehmen, aber da meinte sie, das wäre viel zu teuer und aufwändig und ich hätte kein Recht dies zu verlangen.

    Was kann ich tun, um das durchzusetzen? Ich habe leider keine Paragraphen, Urteile gefunden, womit ich das ganze unterlegen könnte.

    Den Sicherungskasten würde ich gern abschließen, um meine Kosten zu kontrollieren und das keiner Partys im Keller in meiner Abwesenheit auf meine Kosten feiert.

    Einmal editiert, zuletzt von Wolkenlos (20. Oktober 2011 um 13:07)

  • >Es gibt einen Zwischenzähler, der aber nicht angemeldet ist

    Also gibt es einen Zwischenzähler für den Hausstrom ... wo ist dann das Problem?

    Ein Zwischenzähler von den Stadtwerken kostet mehr Grundgebühr als wahrscheinlich überhaupt Allgemeinstrom verbraucht wird. Somit könnte dies am Ende sogar mit mehr Kosten verbunden sein wie der Allgemeinstrom auf den eigenen Zähler. Aber ein normaler Zwischenzähler, den du zur Kontrolle auch aelbst ablesen kannst + gewisse Kulanz bei der NK Abrechnung bezüglich Strom, damit sollte das Problem gelöst sein.

    wirklich abschließbar sind die wenigsten Sicherungskästen (höchstens 4 Kant Verriegelung )und ich glaube auch nicht dass darauf ein Recht besteht. Ansonsten bei Kostenübernahme ist natürlich viel machbar. ^^

    2 Mal editiert, zuletzt von Vermieter (20. Oktober 2011 um 13:36)

  • Das Problem ist, dass ich, wenn ich nicht alle Sicherungen raus machen kann, nicht weiss, was noch alles über meinen Zähler läuft.

    Außerdem hat die Vermieterin nach zwei Jahren und nur nach Aufforderung mir einen (meiner Meinung nach) zu geringen Betrag erstattet. Der Allgemeinstrom wurde von Ihr nie berechnet, weil ich ja schön alles bezahlen muss bei meinem Anbieter. Daran kann man doch sehen, dass das Ganze nicht mit rechten Dingen zugeht.

    Normalerweise macht man seine Sicherungen raus, wenn man wegfährt und hat Ruhe und Gewissheit, dass keiner was abzapft, aber ich habe keine Möglichkeit mich abzusichern, da alle an meinen Kasten gehen können. Ich möchte nur wissen, ob ich mich damit abfinden muss oder nicht.

  • Der Zwischenzähler hängt auch im Keller. Ein paar Meter neben meinem und dieser läuft auch, wenn das Kellerlicht an ist. Die Klingel und der Türdrücker sollen auch darüber laufen.

  • Der Zwischenzähler hängt auch im Keller. Ein paar Meter neben meinem und dieser läuft auch, wenn das Kellerlicht an ist. Die Klingel und der Türdrücker sollen auch darüber laufen.


    Dann würde es doch genügen, wenn der Ersteller der BetrkAbrechnung den Zwischenzählerstand abziehen würde?

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