hallo und allen ein schönen guten tag.
meine frage beläuft sich, wie oben schon zu lesen ist auf die nebenräume. leider habe ich da so gar keine ahnung. und muß sich, oder sollte sich der vermieter an den mietspiegel halten, welcher der gemeinde angepaßt ist.
ich habe eine 3 raumwohnung, ca. 75 qm direkt zur wohnung gehören eine abstellkammer ca. 4 qm und 2 kellerräume, zusammen ca. 20 qm.
darf der vermieter diese nebenräume genauso berechnen wie den wohnraum?
danke schon mal