Hallo!
ich hätte mal eine Frage mein Vermieter verlangt eine Nebenkostenabrechnung von 2009!
Er hat schon die ganze Zeit etwas davon gesagt aber noch nie was schriftliches gezeigt.Jetzt hat er im MIeterverien einen Rechnung erstellen lassen ohne Stempel ohne UNterschrift von MIetreverin wo ganze Nebenkosten Abwasser , Versicherung und so gelistet sind.
Und verlangt Nebenkostenerhöhung von 130 Euro auf einmal!
Kann er dies verlangen , auch mit idesem Schreiben von Mietverein ohne Stempel ohne UNterschrift wo man auch selber ersteleen könnte sowas.Wie soll ich Ihm glauben?
Vermieter verlangt Nebenkosten von 2009
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melis07 -
17. Oktober 2011 um 17:40 -
Erledigt
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Die Nebenkostenabrechnung für das Kalenderjahr 2009 hätte Ihnen bis spätestens Ende Dezember 2010 zugehen müssen. Wenn sie erst jetzt, kommt ist diese gegenstandslos und brauchen auch keine Nachzahlung zu tätigen.
Schlamperei sollte bestraft werden. -
Er hat mir immer mündlich gesagt ich solle mal 1400 Euro mal 1600Euro nachzahlen aber er hat mir auch nie detailierte Abrechnung gezeigt, woher soll ich wissen das das alles von mir ist.
Es wohnen noch 3 andere Mieter im Haus. -
Zitat
Jetzt hat er im MIeterverien einen Rechnung erstellen lassen
Ein Vermieter wird wohl nicht den Mieterverein für diese Rechnung bemüht haben.
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Er hat mir immer mündlich gesagt ich solle mal 1400 Euro mal 1600Euro nachzahlen
Machen 2.240.000 Euro... -
Nein leider nicht.
Ich wollte morgen mal zur Mieterverein. -
Ja genau er hätte das im Mieterverein erstellen lassen.
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Heute, 19:47
melis07
Nein leider nicht.
Ich wollte morgen mal zur Mieterverein.
Heute, 19:48
melis07
Ja genau er hätte das im Mieterverein erstellen lassen.Tipp: Trink' noch einen...

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"wo man auch selber ersteleen könnte sowas."
Richtig. Sowas könnte der Vermieter auch selbst erstellen. Und das alleine sagt noch nichts darüber aus, ob die Abbrechung OK ist oder nicht."woher soll ich wissen das das alles von mir ist."
Die Abbrechnung muss sowohl die Gesamtkosten als auch Ihren Anteil daran aufzeigen. Bei Unklarheiten haben Sie das Recht die Belege (also die Rechungen, die den Zahlen zugrunde liegen) einzusehen."mein Vermieter verlangt eine Nebenkostenabrechnung von 2009"
Sie meinen wohl er verlangt eine Nachzahlung aus der Nebenkostenabrechnung 2009. Wie bereits geschrieben wurde, müssen Sie keine Nachzahlungen mehr leisten, sofern zwischen Ende der Abbrechungspeiode und Zugang der Abbrechung mehr als 12 Monate liegen.
Eine Anpassung der monatlichen Vorauszahlung wäre aber trotzdem keine schlechte Idee, sonst kommt spätestens mit der nächsten (dann vermutlich pünklichen) Nebenkostenabrechnung eine große Nachzahlung. -
wobei Nachforderungen aus einer zugegangenen Nebenkostenabrechnung erst nach 3 Jahren verjähren.
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