Sanierung auf unsere Kosten?

  • Hallo und Guten Abend,

    ich wohne seit Anfang des Jahres in einem 2-Familienhaus. Die Vermieterin saniert die alten Balkone aus Sicherheitsgründen. Den Strom, den die Handwerker brauchen, wird aus unserer Allgemeinstromsteckdose entnommen. Ist das Rechtens? Müssen wir 2 Mietparteien für die Stromkosten der Sanierung aufkommen?

    MfG
    sarahbaby

  • Hallo sarahbaby,

    "Die Vermieterin saniert die alten Balkone aus Sicherheitsgründen. Den Strom, den die Handwerker brauchen, wird aus unserer Allgemeinstromsteckdose entnommen. Ist das Rechtens?"
    Grundsätzlich nein, denn den Strom hat die VM zu bezahlen. Sie setzt die Kosten wiederrum bei der Steuererklärung als Werbekosten ab.

    "Müssen wir 2 Mietparteien für die Stromkosten der Sanierung aufkommen?"
    Grundsätzlich also nicht. Aaber: wenn die VM schon einiges in das Haus investiert, wäre ich nicht so kleinlich, wenn die erhöhten Stromkosten überschaubar bleiben und die VM nicht so sehr geldgeil ist.

  • Schon mal nachgerechnet, wie hoch der Betrag für den Baustrom eigentlich ist?

    Darüber sollte man mal nachdenken, bevor man solche Fragen wegen ein paar Peanuts in einem Forum stellt.

  • Warum Baustrom? Aus unserer gemeinsamen Steckdose wird ganz normaler Strom entnommen. Meine Frage war dahingehend, ob wir Mieter dafür zahlen müssen. Nicht mehr und nicht weniger! Wobei ich unserer Vermieterin durchaus zutraue, das sie 2x kassiert - von uns und vom Finanzamt.:cool:

    LG
    sarahbaby

  • Zitat

    Warum Baustrom?

    Ganz einfach, weil sich der Strom, der für den Umbau, die Renovierung, Baustrom nennt. Ist das so schwer zu verstehen.

    Okay, man könnte auch Baustellenstrom dazu sagen, aber wahrscheinlich gefällt Ihnen dieser Begriff auch nicht, oder?

    Eine weitere Antwort auf Ihre erneute Frage verkneife ich mir. Die würden Sie nämlich auch nicht verstehen.

  • Hier wird wieder einmal über sprichwörtlich 'ungelegte Eier' spekuliert.

    Es ist schon richtig, dass Strom der bei derartigen Reparaturen verwendet wird, nicht von den Mietern zu tragen ist. Allerdings stellt sich hier zunächst die Frage, über welchen Betrag wir hier eigentlich reden.

    Andererseits ist es auch üblich, dass bei Reparaturen vorhandene Steckdosen in Kellerräumen (also im Allgemeinbereich) verwendet werden. Denn woher sollen die Bauarbeiter sonst den benötigten Strom beziehen?

    Entscheidend ist aber sicherlich nur, was die kommende Betriebskostenabrechnung zum Allgemeinstrom aussagt. Wenn hier ein erkennbarer Mehrverbrauch, der nachweislich auf die Reparaturarbeiten zurück geführt werden kann, den Mietern berechnet wird, so ist dies nicht zulässig. Aber der Vermieter kann sich durchaus damit behelfen, dass er sich bei der Berechnung des Allgemeinstroms am Verbrauch des Vorjahres orientiert und den Differenzbetrag aus eigener Tasche zahlt.

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