Heizung "spontan" einbauen?

  • Hallo,

    Ich schildere euch mal eben mein Problem.
    Wir haben jetzt seit 4 Monaten einen neuen Vermieter, der nun schon kräftig Lärm macht von wegen wir sollen ausziehen (Er hat bisher keine Kündigung geschrieben aber das tut nichts zur Sache.)
    Nun meinte er ganz nebenbei, dass wir hier in der Wohnung Elektroheizungen bekommen werden.. Wir heizen mit Öfen und mit diesen ist alles okay, es besteht also kein Grund, die Öfen durch Elektroheizungen auszutauschen.. Das macht er nur, weil er unten die Wohnung besetzt und dort wohl mit Öfen heizen will, was aber nicht möglich ist, da der Schornstein eben zu klein ist für weitere Öfen. (Meinte er, ich kenn mich mit Schornsteinen ja nun gar nicht aus :D)

    Meine Frage nun:

    Darf der Vermieter das? Quasi einfach in die Wohnung stürmen und nach seinem Belieben solche Heizungen einbauen lassen? Theoretisch könnte ich ihn ja eigentlich der Wohnung verweisen, oder?

  • 1. An einem Zug können problemlos 2 Öfen auf verschiedenen Etagen betrieben werden. Voraussetzung es wird der gleiche Festbrennstoff verheizt. Näheres sagt der Schornsteinfeger.

    2. Da die Kosten einer Elektroheizung (auch bei Nachtspeicheröfen) weit über denen von Holz/Kohle liegen, würde ich den VM fragen, wer die Differenz trägt.

    3. Sollten Sie sich mit einem möglichen Verbot diser Heizungsart beschäftigen: Welche Nachtspeicherheizungen werden verboten?

  • Hallo Sasi,

    Wir haben jetzt seit 4 Monaten einen neuen Vermieter, der nun schon kräftig Lärm macht von wegen wir sollen ausziehen (Er hat bisher keine Kündigung geschrieben aber das tut nichts zur Sache.)"
    Er kann auch ruhig kündigen, soo schnell schiessen rechtswirksam die Preussen nicht.

    "Nun meinte er ganz nebenbei, dass wir hier in der Wohnung Elektroheizungen bekommen werden."
    So einfach geht das nicht. Wie will er denn gegen Deinen Willen in die Wohnung?
    Ausserdem ist bereits in einigen Bundesländern die Neuinstallation von Elektroheizungen verboten - meine ich, irgendwo gelesen zu haben.

    "Wir heizen mit Öfen und mit diesen ist alles okay, es besteht also kein Grund, die Öfen durch Elektroheizungen auszutauschen."
    Richtig, ausserdem wurde die Wohnung ja so angemietet. Und eine zu duldende Wohnwertverbesserung vermag ich nicht zu erkennen.

    "Das macht er nur, weil er unten die Wohnung besetzt und dort wohl mit Öfen heizen will,"
    Warum, ist egal. Er kann ja dort Elektroöfen einsetzen...

    "Darf der Vermieter das? Quasi einfach in die Wohnung stürmen und nach seinem Belieben solche Heizungen einbauen lassen?"
    Nein und nein.

    "Theoretisch könnte ich ihn ja eigentlich der Wohnung verweisen, oder?"
    Falsch. Ihn garnicht erst hineinlassen (es sei denn, eine jährliche Routine-Besichtigung der Mietsache). Er kann ja ein Treffen auf neutralen Boden vorschlagen.
    Veränderungswünsche hat er sowieso mindestens drei Monate vorher anzukündigen mit Begründung für die Massnahme.

    Einmal editiert, zuletzt von Berny (12. Oktober 2011 um 19:01)

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