[COLOR="Black"]Vier Jahre Kirchsteigfeld Potsdam- Miet-Wild-West im Süden von Berlin[/COLOR] Beginn des Mietverhältnisses 01.01.2007 (vorheriger Verwalter allod)
Mehrmalige Mängelbeseitigung an Fenstern , Türen, verstopftem Abfluss
29.08.2008 erheblicher Wasserschaden während meines Urlaubs durch erneutes Verstopfen des Hausabflusses- Schaden an elektrischen Geräten, Möbeln anderen Einrichtungsgegenständen in einem Wert von ca. 730 EURO.
Erneutes Einschalten eines Notdienstes
02.09.2008: Meldung des Schadens (mit Fotos) durch mich (vorzeitige Rückkehr aus dem Urlaub) an die Hausverwaltung, da am Wochenende kein Notdienst der Verwaltung organisiert war.
17.09.2008: Nach mehrmaliger Aufforderung den Schaden zu besichtigen und zu beseitigen liefen erste Maßnahmen mit einer Verzögerung von über eine Woche an.
19.09.2008 Aufstellen eines Heizkompressors, Bohrung mehrerer Lüftungslöcher Nach der Installation musste ich feststellen, dass die toxische und Geräuschbelastung für mich unerträglich war. Der Kompressor sollte über eine Woche laufen und befand sich 3m neben meinem Bett. Eine Information an die Hausverwaltung und Bitte nach einem Ausweich blieben unbeantwortet.
21.09.2008 erneute Anfrage an die Hausverwaltung mit dem Hinweis, dass ich den Kompressor abschalten werde.
Krankschreibung wegen asthmatischer Beschwerden aufgrund des umwirbelnden Staubes und Abschaltung des Kompressors.
Antwort der Hausverwaltung, dass kein Grund für die Bereitstellung einer Ausweichwohnung bzw. Mietminderung vorliegt und Hinweis, dass ich für Schäden am Haus aufkommen sollte, die durch die Abschaltung des Kompressors verursacht werden- eigenartig, denn der Beginn der Trocknungsmaßnahmen erfolgte erst durch mehrmalige Forderung durch mich nach über einer Woche
19./22./23.09.2008 erneute Zustellung des Schadens an die Verwaltung per E-Mail und schriftlich
22.9.2008 Antwort der Hausverwaltung, dass kein Rechtsanspruch für eine Ausweichwohnung besteht, sie jedoch gewillt sind eine Wohnung im Haus für die Zeit des Trocknens mir zur Verfügung zu stellen.
22./25.09.2008 Bitte der Hausverwaltung zur Übergabe der Schadensmeldung, die ich 4 Mal nachweislich bereits übergeben hatte
25.09.2008 Bereitstellung der Übergangswohnung
8.10.2008 Meldung der Gothaer Versicherer als Haftpflichtversicherer des Vermieters mit der Information den Schaden persönlich zu besprechen
17.10.2009 Erneute Meldung des Versicherers, mit dem Hinweis, dass kein Schadensersatzanspruch vorliegt, da kein persönliche Schuld des Eigentümers vorliegt. Außerdem der nette Hinweis Meines Schadenserviceteams: Bitte bedenken Sie, dass auch bei Anwendung aller Sorgfalt nicht jeder Schaden verhindert werden kann.
An der Sorgfalt des Vermieters musste ich zweifeln, da ein derartiger Mangel während meiner
Mietzeit 4 Mal auftrat.
Erneute Auseinandersetzungen mit der Hausverwaltung zur Schadensregulierung
1.11.2008 Aus Angst vor neuen Schäden mietete ich die Ausgleichswohnung
Den Einzug begleitete ein umfangreiches Mängelprotokoll, da ich beim Auszug aus der alten Wohnung zu umfangreichen, mehrmaligen Streichen der vom Wasserschaden betroffenen Küche verpflichtet wurde.
Bemängelt wurden marode Fenster, ebenso deren malermäßiger Zustand, beschädigte Kacheln, mangelhafter Kabelempfang, beschädigte Türrahmen, eine lose Backofenscheibe , defekter Fußboden und der malermäßige Zustand des Balkongitters.
Eine Woche nach meinem Einzug erkundigte sich der Vormieter nach der Regulierung der ihm in Rechnung gestellten Schäden bei folgenden Positionen: Türzargen, Waschbecken, Spülenunterschrank, Reinigungsarbeiten Backofenscheibe. Er musste feststellen und ich auch, dass nichts gemacht wurde.
Nach einem Schreiben an die neue Hausverwaltung, in dem ich meine Meinung zu diesem
Sachverhalt als einen Betrug gegenüber dem Vormieter und mir gegenüber eines wissentlichen
Verschweigens von Mängeln an der Mietsache darstellte, wurden Fenster und der
Spülenunterschrank repariert.
Bei den Reparaturarbeiten kam es dann noch zu Beschädigung meiner persönlichen Sachen.
Beginn 2009 unter der neuen Hausverwaltung alt & kelber
Mit meinen Glückwünschen zum neuen Jahr vom 12.01.2009 verband ich die Hoffnung auf
bessere Zusammenarbeit, der schnellen Abarbeitung der Mängelliste, der Behebung der Schäden des Vormieters, der Schadensregulierung aus der alten Wohnung und stellte gleichzeitig die
Ankündigung von Mietminderung in Aussicht, wenn die Schäden bis zum 20.02.2009 nicht beseitigt werden.
06.04.2009 -fast vier Monate später gab es die erste Reaktion der Hausverwaltung, dass entsprechende Arbeiten eingeleitet werden und bemängelte Schäden des Vormieters bereits reguliert wurden. Abplatzung an der Küchentür sind bis heute vorhanden, das Waschbecken wurde nach Aussagen des Vormieters nicht ausgetauscht. Ebenso die Regulierung des Wasserschadens aus meiner alten Wohnung, die bis zum heutigen Tage immer noch nicht erfolgte.
16.04.2009 Erneutes Widerspruchschreiben meinerseits zur unverzüglichen Beseitigung der Mängel
23.04.2009 Schreiben der Hausverwaltung, dass Aufträge zur Schadensbehebung eingeleitet wurden und mir nach sieben Monaten die angeforderten und verauslagten Stromkosten für die Trocknung der alten Wohnung überwiesen werden.
26.05.2009 erneutes Schreiben an die Hausverwaltung mit Mängeldarstellung
17.06.2009 Antwort der Hausverwaltung, dass der reklamierte Kabelempfang in Ordnung sei und der mangelhafte malermäßige Zustand des Balkongerüstes als normal und nicht ausbesserungswürdig eingestuft wurde .Einer Mietminderung wird widersprochen.
August 2009 Beginn der Mietminderung um 10,00 Euro wegen immer noch bestehender Mängel: Kabelempfang und Balkonbrüstung
Ein neues Kapitel in der Kooperation
September 2009
Übergabe der Nebenkostenabrechnung für beide Wohnungen
Nachzahlungsforderung für die neue Wohnung: 99,58 Euro
Guthaben für die neue Wohnung: 94,35 Euro
Die BKA für die alte Wohnung enthält Kosten für den Aufzug, die nicht mietvertraglich
vereinbart waren und bei der alten Hausverwaltung nie bezahlt wurden in Höhe von 107,95
Euro
Ein Schreiben an die Hausverwaltung, mit dem Widerspruch zur Berechnung der Aufzugskosten und der Bitte, den sich ergebenen Differenzbetrag an mich zu überweisen. Ein positiver Saldo in Höhe von 102,72 Euro würde sich ergeben.
21.10.2009 Schreiben der Hausverwaltung zur Begleichung der offenen Betriebskosten, einschließlich der Aufzugskosten, da sie vertraglich vereinbart waren.
28.10.2009 Schreiben an die Hausverwaltung zur Mängelbeseitigung ,einschließlich der Forderung den offenstehenden Betrag aus den BKA zu überweisen
16.11.2009 Antwort der Hausverwaltung mit den Hinweisen, dass die nie berechneten Aufzugskosten ein Verwaltungsfehler zu meinen Gunsten gewesen sei, eine Verrechnung nicht möglich sei, da das Guthaben bereits an mich überwiesen wurde( warum Verrechnung, wenn die Rechtmäßigkeit des Einbehaltens der Aufzugkosten stets behauptet wurde?)
Einer Mietminderung wegen der noch vorhandenen Mängel wird widersprochen.
Konsultation beim Mieterbund
Empfehlung eines Widerspruchs zu den BKA
Alte Wohnung : Wartung bei bestimmten Positionen nicht vertraglich vereinbart
(insgesamt 9,50 EURO zurückfordern, Aufzugskosten ebenfalls, da nicht vertraglich
vereinbart.
Mieteinbehalt für Schadensregulierung für alte Wohnung vornehmen.
02.03.2010 ein entsprechendes Schreiben geht an die Hausverwaltung
30.03.2010 Schreiben der Hausverwaltung mit dem Eingeständnis, dass der Kabelempfang vom 1.11.2008 bis 31.12.2009 gestört war ( obwohl in vorherigen Schreiben dieser Umstand negiert wurde) und Mietminderung von 5 Euro angeboten wird.
Der Vorgang der Wasserschadensregulierung aus der alten Wohnung sei abgeschlossen, da ich
keine Schadensaufstellung übergeben habe( was soll man darüber denken?). Mieteinbehalt sei
deshalb nicht berechtigt.
Weiterer Mietminderung wird widersprochen, obwohl immer noch Mängel am Balkongitter sind
23.06.2010 Reaktion der Hausverwaltung auf Mietminderung: Drohung mit Mahnbescheid und Aufrechnung mit der Kaution
30.06.2010 Reaktion der Hausverwaltung:
“Gemäß Aktenlage haben Sie weder für die eine Wohnung noch für die andere Wohnung das Recht, irgendwelche nicht bestehende Forderungen aufzumachen.”
Ende des Mietverhältnis September 2010
Und noch nicht alles:
Ende 2010 wurde meine hinterlegte Kaution in Höhe von 400,00 EURO und das verbleibende Guthaben der Nebenkostenabrechnung in Höhe von 223,42 EURO einbehalten.
Am 10.Januar erreichte mich ein Mahnbescheid vom Antragsteller und Hauseigentümer conwert Omega Invest GmbH Berlin über eine Hauptforderung in Höhe von 50,16 EURO.