Gerade eingezogen, Haus soll nun verkauft werden

  • Hallo zusammen, ich hoffe auf etwas Hilfe und schildere mal die Situation.

    Ich habe vor einem Monat ein kleines Häuschen angemietet, Vermieter ist ein Bau-Wohnungs Gesellschaft. Diese verwaltet das Haus aber nur im Namen der Stadt, dem eigentlichen Besitzer.

    Da das Häuschen innen stark renovierungsbedürftig war, habe ich mich direkt nach Einzug an die nötigen Arbeiten gemacht (Fussböden rausreissen, OSB Platten verlegt, Löcher abgedichtet, Laminat, Tapeziert u.s.w.). Habe da gut 2 Wochen in Vollzeit dran gesessen (Ich bin selber Handwerker). Ich muss dazu sagen das ich die Wohnung unrenoviert übernommen habe, das habe ich so vertraglich mit der Vormieterin abgemacht da diese keine Lust/Zeit/Geld dazu hatte.

    Jetzt bekomme ich vor einer Woche (also drei Wochen nach Einzug) ein Schreiben von der Stadt in dem mir mitgeteilt wird, daß das Haus verkauft werden soll. Im Vorfeld wird erst der Mieter angeschrieben ob Interesse an einem Kauf besteht (ist für mich unmöglich, da kein Kapital) ansonsten wird es halt über den freien Markt verkauft.

    Ich habe dann sofort die Wohnungsgesellschaft und Stadt angerufen und nachgefragt warum mir das Haus denn noch vermietet wurde, diese Gesellschaft wussten aber bis zu meinem Anruf nichts von den Plänen der Stadt, der Stadt selber tat es leid. So nach dem Motto "dumm gelaufen"

    Wie sieht es nun mit meinem Kündigungsschutz aus, wieviel Zeit habe ich maximal ? Was ist mit den Arbeiten die ich investiert habe, was mit den Umzugskosten, Stress mit neuer Wohnungssuche e.t.c. Macht es eurer Meinung nach Sinn wenn ich mir hier einen Anwalt hole oder lassen Städten/Kommunen sich generell auf Vergleiche ein ? Mir schwebt hier schon ein, zumindestens kleinerer, Wiedergutmachungsbetrag vor.


    Danke im voraus für eure Einschätzungen

    Einmal editiert, zuletzt von müllers_büro (9. Oktober 2011 um 17:58)

  • Hallo müllers_büro,

    tut mit leid, ich muss Dich gaanz schwer enttäuschen. Wahrscheinlich hast Du falsch gemacht, was man falsch machen kann...:

    "Da das Häuschen innen stark renovierungsbedürftig war, habe ich mich direkt nach Einzug an die nötigen Arbeiten gemacht"
    In schriftlicher Abstimmung mit dem Vermieter?
    Rückbaupflichtfrei bei Mietende?

    "(Fussböden rausreissen, OSB Platten verlegt, Löcher abgedichtet, Laminat, Tapeziert u.s.w.). Habe da gut 2 Wochen in Vollzeit dran gesessen (Ich bin selber Handwerker). Ich muss dazu sagen das ich die Wohnung unrenoviert übernommen habe, das habe ich so vertraglich mit der Vormieterin abgemacht da diese keine Lust/Zeit/Geld dazu hatte.
    Dein Vertragspartner ist und bleibt Dein Vermieter.

    "Jetzt bekomme ich vor einer Woche (also drei Wochen nach Einzug) ein Schreiben von der Stadt in dem mir mitgeteilt wird, daß das Haus verkauft werden soll. Im Vorfeld wird erst der Mieter angeschrieben ob Interesse an einem Kauf besteht (ist für mich unmöglich, da kein Kapital) ansonsten wird es halt über den freien Markt verkauft."
    Ist normal und korrekt.

    "Ich habe dann sofort die Wohnungsgesellschaft und Stadt angerufen und nachgefragt warum mir das Haus denn noch vermietet wurde, diese Gesellschaft wussten aber bis zu meinem Anruf nichts von den Plänen der Stadt, der Stadt selber tat es leid. So nach dem Motto "dumm gelaufen"
    Richtig, oder glaubst Du etwa, dass die linke Hand weiss, was die rechte macht???

    "Wie sieht es nun mit meinem Kündigungsschutz aus, wieviel Zeit habe ich maximal ?"
    Vorerst (fast) alle Zeit der Welt. Falls jedoch der neue Eigentümer Eigenbedarf anmeldet, hat er mindestens 3 Monate Kündigungsfrist.

    "Was ist mit den Arbeiten die ich investiert habe, was mit den Umzugskosten, Stress mit neuer Wohnungssuche e.t.c."
    Sind leider ersatzlos futsch. Der Vermieter kann sogar darauf bestehen, dass Du alles von Dir Eingebaute wieder rückbaust...:mad:

    "Macht es eurer Meinung nach Sinn wenn ich mir hier einen Anwalt hole oder lassen Städten/Kommunen sich generell auf Vergleiche ein ? Mir schwebt hier schon ein, zumindestens kleinerer, Wiedergutmachungsbetrag vor."
    Hierauf zu antworten wäre Spekulation.
    Aber meistens heisst es, dass man mit Gnade und Sentimentalitäten nichts zu tun habe...:(


    Danke im voraus für eure Einschätzungen[/QUOTE]

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