Rückgabe der Mietsache - renovieren, ja oder nein?

  • Hallo,

    Wir ziehen nach knapp 4 Jahren aus unserer Wohnung aus. Jetzt stellt sich die Frage ob streichen (renovieren) oder nicht. Die Wohnung ist in einem guten Zustand. Unser Mietvertrag enthält folgende Klauseln:

    "Die Mieter sind verpflichtet Schönheitsreparaturen spätestens alle 5 Jahre, gerechnet jeweils zum Zeitpunkt der Übergabe der Räume, fachgerecht auszuführen."

    "Bei Beendigung des Mietverhältnisses sind die Mieträume in jedem Fall in renoviertem Zustand an den Vermieter zurückzugeben, und zwar auch dann, wenn die Mieter die bis dahin jeweils fällig gewesenen Schönheitsreparaturen fristgemäß ausgeführt hatten und hiernach eigentlich eine Renovierung noch nicht wieder anstünde. Sie haben dabei insbesondere den Innenanstrich der Türen, Fenster, sowie den Anstrich der Heizkörper zu erneuern, die Fußböden neue zu versiegeln und die Ausbesserung von Schäden an Decken und Wänden vorzunehmen. Alle Decken und Wände müssen weiß gestrichen werden. Die Renovierungsarbeiten sind jeweils durch eine Fachfirma auszuführen."

    Wir hoffen, dass wir uns größere Renovierungsarbeiten ersparen, aber sind denn die Klauseln so rechtens?

    Danke für eure Hilfe!

  • Diese Klausel ist in allen Punkten ungültig gewesen. Auch schon bei Abschluss des Mietvertrages!

    Zitat

    in jedem Fall in renoviertem Zustand an den Vermieter zurückzugeben, und zwar auch dann, wenn die Mieter die bis dahin jeweils fällig gewesenen Schönheitsreparaturen fristgemäß ausgeführt hatten und hiernach eigentlich eine Renovierung noch nicht wieder anstünde.

    Dieser Satz ist nicht nur ein Witz, sondern eine Frechheit.

    Zitat

    Die Renovierungsarbeiten sind jeweils durch eine Fachfirma auszuführen."

    Und damit beweist der VM, dass er vom Mietrecht Null Ahnung hat.

    Es reicht also völlig aus, wenn die Wohnung besenrein übergeben wird, da ungültige Renovierungsklauseln den Mieter zu nichts verpflichten: Aktuelles -Starre Fristen

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