Fragwürdig

  • Hallo an die Forengemeinde

    Im Jahr 2005 bezog meine 80 jährige Mutter eine Wohnung. Im Juni diesen Jahres bekam sie eine Nebenkostenabrechnung
    folgender Aufstellung.
    http://www.picfront.org/d/8na6
    Das war es und so auch die vorangegangenen Jahre! Mutter hat auch immer brav bezahlt. Leider erhielt ich erst jetzt Kenntnis
    davon.
    Da mir diese Abrechnung als nicht ausreichend erschien verlangte ich vom Vermieter eine Aufschlüsselung der Kosten, auch der
    Vorjahre. Per E-Mail kam dann lediglich die Aufstellung für 2010. Es handelt sich dabei um eine handschriftliche Aufstellung des
    Vewalters, adressiert an den Vermieter.
    http://www.picfront.org/d/8na5
    In dieser Aufstellung befinden sich nun aber Positionen welche mir sehr fragwürdig erscheinen.

    Versicherungen insbesondere Haus und Grund, nach meiner Kenntnis ein Grundeigentümerverein!
    Rep./verschiedene Betriebskosten
    Kontoführung und Verwaltungsaufwand
    Garten und Schneeräumung

    All diese Positionen wurden voll auf meine Mutter umgelegt. Natürlich reklamierte ich diese Abrechnung. Heute bekam ich eine
    Neue Aufstellung (Abrechnung kann das nicht genannt werden) und einen Schock!
    http://www.picfront.org/d/8na3
    http://www.picfront.org/d/8na4
    Da behauptet der Vermieter doch das diese Haus und Grund Versicherung eine Haftpflicht "innerhalb der Wohnung" wäre
    zuzüglich noch die vom Verwalter aufgeführte Gebäudehaftpflichtversicherung für "ausserhalb der Wohnung".
    Die Rep./Verschiedenen Kosten in Höhe von 148,10€ sind durch eine Verstopfung der Abwasserleitung entstanden.
    Nun ist es aber so, das im Mietvertrag keine Verschiedenen Kosten aufgeführt sind. Ich denke das es sich hierbei um nicht
    umlegbare Kosten handelt. Auch die Kontoführung und der Verwaltungsaufwand sind doch nicht umlegbar?
    Eine Firma macht den Garten und Winterdienst und der Vermieter setzt einen Sack Streusalz in die versch. Kosten?
    Ich habe Mutter die Dachrinne gereinigt weil sie vor Dreck überlief und der Vermieter berechnet es. Als krönung möchte er nun
    auch noch 40€ mehr an Vorauszahlung haben. Und was soll der Blödsinn mit innerhalb und ausserhalb der Wohnung.
    Mutter hat für "innerhalb" eine eigene Haftpflichtversicherung.
    Komischerweise ist der Zahlbetrag um 46€ nun etwas niedriger ausgefallen. Warum, weiss der Geier.
    Wer hat einen guten Rat für mich, was tun??
    Gruss Werner

    Einmal editiert, zuletzt von wh54 (7. Oktober 2011 um 11:38)

  • Die als Reparaturen/versch. Betriebskosten in der Abrechnung ausgewiesenen Kosten sind reine Eigentümerkosten und vom Mieter nur dann zu tragen, wenn diese im Mietvertrag unter 'sonstige Betriebskosten' gem. BetrKV explizit ausgewiesen sind. Das heißt: Möchte der Vermieter die Dachrinnenreinigung umlegen, so muss im Mietvertrag unter 'sonstige Betriebskosten' auch die Dachrinnenreinigung vereinbart sein.

    Reparaturen sind generell nicht umlagefähig.

    Bei dem Thema Haftpflichtversicherung kann ich Ihnen nur zustimmen. Hier kann definitiv etwas nicht stimmen. Denn lediglich die Haus- und Grundbesitzerhaftpflicht (oft auch als Gebäudehaftpflicht bezeichnet) ist umlagefähig. Und diese unterscheidet nicht zwischen 'innen und außen'.

    Und nur am Rand: Die handschriftliche Abrechnung des WEG-Verwalters entspricht nicht den gesetzlichen Bestimmungen. Allerdings wenn diese in der Form durch die Eigentümergemeinschaft beschlossen wurde....

    Einmal editiert, zuletzt von Gruwo (7. Oktober 2011 um 13:41)

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