Vorzeitig aus Vertrag durch komplette Zahlung ??

  • Es geht um ein Ladenlokal, welches ich angemietet habe. Der Mietvertrag beinhaltet eine 6 monatige Kündigungsfrist zum Quartalsende.
    Ich werde nun im November dieses Ladenlokal verlassen. Die Mietzahlungen laufen weiter bis März 12. Okay ... Vertrag ist Vertrag, der Vermieter kommt mir da auch nicht entgegen.
    Miete ist weiterhin fällig PLUS NK. Na ja ...

    Meine Frage:
    Wenn ich dem Vermieter jetzt vorschlage, Ende November die restliche Miete PLUS NK in einem Betrag zu zahlen, dann hätte ich ja im Prinzip meine Miete bis Mietende gezahlt. Klar, er müßte mir dann auch die Kaution daraufhin erstatten und die NK-Abrechnung fertigstellen.

    Wie groß ist die Chance, dass ein Vermieter darauf eingeht? Was für Nachteile hätte die Sache für ihn?

    (Mir ist klar, dass evtl. Antworten nur reine Theorie sind, weil letzlich der Vermieter entscheidet. Aber ich würde gerne Argumente parat haben, falls er querkommt.)

    LG Sonnenblume

  • 1. Ich würde Ihren Vorschlag nicht akzeptieren, aus steuerlichen Gründen. Er würde damit in eine höhere Steuerklasse rutschen.

    2. Die Nebenkostenabrechnung kann nur nach Ende des Abrechnungszeitraumes erstellt werden, nicht eher.

    3. Die Kaution muß er ihnen nicht sofort auszahlen. Auch hier Fehlanzeige.

  • er müßte mir dann auch die Kaution daraufhin erstatten und die NK-Abrechnung fertigstellen.


    Ist nicht...: Wenn der NK-Abrechnungszeitraum mit den Kj. übereinstimmt, endet er also erst am 31.12.2012. Dann hat der VM noch EIN ganzes Jahr Zeit, Dir die NK-Abrechnung vorzulegen. Wenn bereits vorher abzusehen ist, dass Du wirst nachzahlen müssen, kann er noch einen grosszügigen Anteil von der Kaution Dir zunächst vorenthalten.:mad:

  • Hallo Sonnenblume,
    da Sie ein Ladenlokal gemietet haben sind Sie somit ein sog. Kaufmann/frau und dadurch kommt die folgende Regelung zum Ausdruck. Es zaehlt der Vertrag unter Kaufleuten und dieser ist nicht gleichzusetzen mit den Vertrag von Wohnungs - Mietern, die Schutz durch das dt. Mietrecht erhalten.

    Hinweis: Dieser Beitrag ist keine Rechtsberatung
    D-D-I

    Hinweis: Dieser Beitrag beruft sich auf eine unverbindliche Privatmeinung, daher ist der Beitrag keine Rechtsberatung.
    Gruß Bokiwi

  • Danke für die Antworten. Ich möchte weder eine Rechtsberatung, noch benötige ich Mieterschutz etc.. Mir ist klar, dass der Vertrag bindend ist und ich will mich auch nicht vor den Kosten drücken.

    Ich suche lediglich nach Argumenten, wie ich den Vermieter (im "Guten") überzeugen kann, dass ich die Übergabe früher hinbekomme.

    Es geht weniger ums Geld, als um so banale Dinge wie z.B. weiterlaufender Winterdienst. Sprich, ich bin dann längst im neuen Ladenlokal in entgegengesetzter Richtung, muss aber jeden Morgen rechtzeitig zum alten Ladenlokal, um den Bürgersteig freizuschippen. Ich müßte die Heizung weiterlaufen lassen, damit Leitungen nicht einfrieren, obwohl die Räume vollkommen leer stehen.

    Ich weiß ... Vertrag ist Vertrag ... aber wenn man irgendwie eine Einigung fände, wäre für mich vieles einfacher.

    LG Sonnenblume

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