Guten Abend
Ich habe am 9.9.2011 die fristlose Kündigung für meine Wohnung bekommen, weil ich Mietrückstände habe. Ich habe daraufhin dreimal eine E Mail an die Gesellschaft geschickt und darum gebeten, den Rückstand so in Raten abzuzahlen, das ich mit der laufenden Miete immer 50 Euro mehr abzahle. Meine Mails wurden nicht beantwortet.Ich soll die Wohnung bis morgen 30.9.2011 mit meinem Kind verlassen und alle Schlüssel übergeben. Ich bin völlig fertig.Ich habe heute die Gesellschaft angerufen und versucht mit ihnen zu reden und darauf aufmerksam gemacht, das ich ja mails geschickt habe und keine Antwort bekam.Die Frau am Telefon sagte, sie könne da nichts mehr machen, ich hätte mich früher melden müssen und ich hätte ja auch öfter Probleme mit der pünktlichen zahlung gehabt.Ich verdiene in der Altenpflege 900.- Netto und hab noch 184 Kindergeld, meine Miete beträgt 471,- Euro. Deshalb musste ich immer irgendwie schieben, wegen dem Strom, wegen der Miete, damit ich mit meinem Kind überhaupt noch was zum Leben habe, so sind halt diese Rückstände entstanden.Ich bin dann in meiner Verzweiflung zum Sozialamt gegangen zu der Stelle für drohenden Wohnungsverlust. Die Dame dort war sehr lieb und sagte mir, ich muss nicht aus der Wohnung raus, sie würden die Gesellschaft jetzt anschreiben, sie bitten von weiteren Schritten abzusehen und die Mietrückstände übernehmen.Dann sollte ich einen Antrag auf Wohngeld stellen und es kam heraus, das ich einen Anspruch von 200 Euro habe, weil ich zu wenig verdiene. Nun habe ich aber so schreckliche Angst das ich trotzdem aus der Wohnung muss, weil die Wohnungsgesellschaft zu mir immer wieder am Telefon sagte, ja das tut mir leid, entweder sie kommen Morgen und zahlen den Rückstand, dann nehmen wir die Kündigung zurück oder ich kann da nichts machen.Morgen ist also der 30.9. wo ich laut der Kündigung ausziehen soll. Entschuldigt das ich so ins Detail gegangen bin aber ich habe Angst und bin fix und fertig. Ich kann doch nicht mit meinem Kind auf die Strasse gehen.
Fristlose Kündigung
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apachenlady -
29. September 2011 um 21:53 -
Erledigt
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Hallo apachenlady,
"Ich habe am 9.9.2011 die fristlose Kündigung für meine Wohnung bekommen, weil ich Mietrückstände habe."
Das ist korrekt, da Deine Mietrückstände wohl mehr als 2 MM betragen."Ich soll die Wohnung bis morgen 30.9.2011 mit meinem Kind verlassen und alle Schlüssel übergeben."
Diese Forderung ist bei einer Fristlosen üblich. Der VM wird dann vor der Tür stehen und Dich auffordern, die Mietsache zurückzugeben.
Wenn Du das verweigerst, wird ihm nichts anderes übrigbleiben als wieder zu gehen."... zum Sozialamt gegangen zu der Stelle für drohenden Wohnungsverlust. Die Dame dort war sehr lieb und sagte mir, ich muss nicht aus der Wohnung raus, sie würden die Gesellschaft jetzt anschreiben, sie bitten von weiteren Schritten abzusehen und die Mietrückstände übernehmen."
Ja, und, wurde das auch gemacht?"..., ja das tut mir leid, entweder sie kommen Morgen und zahlen den Rückstand, dann nehmen wir die Kündigung zurück ..."
Wie lange wird es dauern, bis die Rückstände ausgeglichen sein werden? Bitte nicht vergessen, dass die Oktobermiete kommende Woche zum spätestens Donnerstag (3. Bankenarbeitstag) fällig ist. -
Die Miete für Oktober plus 50 Euro mehr habe ich heute überwiesen
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Hallo apachenlady,
aus Ihren Beitrag entnehme ich, dass es noch keinen Raeumungsanspruch bzw. keine Klageanschrift per Gericht vom Vermieter an Sie erfolgt ist. Sondern es besteht halt eine fristlose Kuendigung vom Vermieter. Das hat zur Folge, dass Sie bzw. mit Hilfe des Sozialamt ( bitte in Verbindung mit dem Amt bleiben, bis alles geklaert ist !! ) eine sog. Schonfrist eingeleitet werden kann bzw. schon durch die Teilzahlung erfolgt ist.
Somit brauchen Sie nicht die Wohnung auf Verlangen des Vermieters nicht einfach so raeumen.
Wichtig: Teilen Sie Ihren Vermieter schriftlich per POST mit Nachweis auch mit, dass Sie mit den Sozialamt in Verbindung stehen und alles geregelt werden soll.
Tipp. Wenn man die Miete nicht puenklich und vollstaendigt zahlt, dann hat der Vermieter das Recht den Mieter zu kuendigen. Es besteht aber die Moeglichkeit, fuer Sie mit Kind, Unterstuetzung vom Sozialamt zu bekommen. Und das nur, wenn Sie sich mit denen in Verbindung setzen und bleiben bis alles geklaert ist.
In Zukunft bitte darauf achten, das die Miete puneklich und vollstaendigt an den Vermieter gezahlt wird. Sollten dennoch Probleme entstehen, dann schriftlich per POST und mit Nachweis fruehzeitig den Vermieter informieren und nach event. nach Tipps fragen.Hinweis: Dieser Beitrag ist keine Rechtsberatung
D-D-I -
apachenlady:
"Die Miete für Oktober plus 50 Euro mehr habe ich heute überwiesen"
Als Verwendungszweck würde ich nur "Miete" schreiben. Dann kann/darf der VM die Zahlung nach dem geschäftsüblichen ältesten Rückständen verbuchen.--------------------
D-D-I:
"Teilen Sie Ihren Vermieter schriftlich per POST mit Nachweis auch mit, dass Sie mit den Sozialamt in Verbindung stehen und >alles geregelt< werden soll."
Bitte präziser: "Mietrückstände werden zeitnah abgebaut"."Wenn man die Miete nicht puenklich und vollstaendigt zahlt, dann hat der Vermieter das Recht den Mieter zu kuendigen."
Soo einfach ist das gottseidank nicht: Der VM muss den M vorher mindestens einmal schriftlich nachweislich abgemahnt haben.
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